Am 20.6.2011 fand unter der Schirmherrschaft des Kölner Anwaltsvereins ein Vortrag zur Neuregelung der Selbstanzeige gem. §§ 371, 398a AO n.F. statt. Herr LRD Max Rau, Leiter des FA für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln, äußerte in diesem Rahmen u.a. seine persönliche Ansichten zur Auslegung der Neuregelung, die für die Praxis der Selbstanzeigenberatung besondere Relevanz haben werden. Dies gilt insbesondere für die Zeit, in der kein verbindliches BMF-Schreiben zur Neuregelung vorliegt.
Im Kern betonte Herr Rau: Im Moment gebe es „keine klaren Spielregeln“ zur Anwendung der Neuregelung. Der Finanzminister von NRW habe eine erste unvollständige (interne) Anweisung herausgegeben (vgl. Heuel, AO-StB 2011, 174). Eine Abstimmung auf Länder- und Bundesebene – insb. auch mit den Staatsanwaltschaften – sei zurzeit noch nicht absehbar.
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