Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) berichtete am 3.7.2015 über Ermittlungsansätze der NRW-Ermittlungsbehörden gegen Schweizer Bankmitarbeiter.
Rechtsanwalt Dirk Beyer (Köln) der Sozietät LHP hat der NZZ hierzu Hintergrundinformationen aus der Beratungspraxis als Rechtsanwalt gegeben.
Die NZZ berichtet unter der Überschrift „Nadelstiche aus Nordrhein-Westfalen“ und weist darauf hin, dass NRW zwei Informationsquellen hat: „die Steuer-CDs mit Bankdaten, die es Hehlern abgekauft hat, sowie Informationen aus den Selbstanzeigen. […]“ Die Steuerfahnder haben Interesse v.a. an Informationen dazu, um welche Produkte es sich handelte, wobei Stiftungen, Trusts sowie Lebensversicherungen als Hüllen, um Erträge zu parken, besondere Aufmerksamkeit wecken. Auch die Beratung ist von Interesse: Zielte sie darauf, Geld vor dem Fiskus zu verstecken? Sind noch Prospekte über die Produkte vorhanden?
Die Ermittlungsbehörden suchen teilweise den direkten Kontakt zu Personen, die eine Selbstanzeige abgegeben haben oder melden sich bei deren Rechtsanwalt. Rechtsanwalt Dirk Beyer (Köln) von der Kanzlei LHP weist seine Mandanten allerdings darauf hin, das häufig ein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Das Sammeln von Informationen ist für die Ermittler also kein Selbstläufer.
Die Anforderungen für einen Anfangsverdacht für Beihilfe sind in Deutschland allerdings niedrig. Allerdings: Für eine Verurteilung des Bankmitarbeiters wegen Beihilfe dürfte dies allein das aber kaum genügen.
Die Ermittlungen gegen Bankmitarbeiter nutzt NRW im Einzelfall um Banken zu Vergleichsverhandlungen zu bewegen. Insgesamt hat NRW mittlerweile mehr als 400 Mio. Euro Bußgelder der Banken erzielt.
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