Neben der Kassenprüfung dürfte dies künftig ein weiterer Brennpunkt bei Betriebsprüfungen sein. Die SRP ist bisher zu mind. 90% in der Literatur positiv kommentiert worden, weil vor allem Vertreter der Finanzverwaltung die SRP dort kommentiert haben. Nachdem aus der Finanzverwaltung nun auch ein Handbuch zur SRP herauskam, war es nun Zeit, die SRP kritisch zu beleuchten.
Hinweis von LHP aus Köln: Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt Praxishinweise aus Sicht der Unternehmen in der Fachzeitschrift NWB 2019, Heft 40, S. 2931.
Wendet das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung die Summarische Risikoprüfung (SRP) an, raten unsere Steueranwälte dazu, das weitere Vorgehen im Einzelfall (ggf. im Team mit dem Steuerberater) zu besprechen.
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