Das Positionspapier des BMF nimmt bisher nur intern zu Fragen Stellung, die in der Praxis geklärt werden müssen. Berater und auch Finanzämter warten auf eine Stellungnahme des BMF. Diese "Geheimpolitik" ist aus Sicht der Praxis nicht nachvollziehbar.
Achtung bei Selbstanzeige nach Erbschaft: Genaue Verjährungsberechnung geboten
Besonders in den Blick genommen werden sollte die Ansicht der Verwaltung, dass für Erben ggf. eine verlängerte Festsetzungsverjährung gelten kann. Das BMF kann insofern auf eine Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz verweisen. Es sprechen aber auch gute Gründe hiergegen. Umso mehr ist es sinnvoll, dass sich Erben vor Abgabe einer Selbstanzeige umfassend und professionell beraten lassen. Dies kann bereits im Rahmen einer Erstberatung geschehen. So lassen sich die Fallstricke vermeiden und eine Selbstanzeige zum Erfolg verhelfen.
Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer nimmt zur Sichtweise des BMF kritisch Stellung im Betriebs-Berater 2016, S. 987.
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