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Landesfinanzminister gegen Steuerhinterziehung bei Auslandskonten und Briefkastenfirmen

LHP aus Köln weist auf die neueste politische Entwicklung im Bereich der sogenannten Briefkastenfirmen hin. Diese politischen Aktivitäten sind Konsequenz der „Panama Papers“.

Die Landesfinanzminister haben in ihrer Jahreskonferenz am 3.6.2016 u.a. das Thema "Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen" besprochen.

Banken im Visier der Finanzminister der Länder

Sie vertreten die Auffassung, dass Banken, die Beihilfe zum Steuerbetrug bzw. Steuerhinterziehung leisten, künftig stärker „zur Rechenschaft gezogen werden müssen“.

Anmerkung von LHP: Diese Formulierung lässt unklar, welche konkreten Konsequenzen gemeint sind. Ein Unternehmensstrafrecht gibt es zur Zeit in Deutschland noch nicht, so dass auch Banken nicht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bestraft werden können. Möglich könnten aber Haftung und Unternehmensgeldbußen sowie bankenaufsichtsrechtliche Maßnahmen sein.

Die Landesfinanzminister scheinen in diese Richtung zu denken, denn sie erwarten, dass in das Kreditwesengesetz entsprechende Sanktionsmöglichkeiten bis zum Entzug der Banklizenz aufgenommen werden. Hintergrund: Hierzu gibt es bereits eine frühere Gesetzesinitiative des Bundesrates hin (BR-Drucks. 117/14 (Beschluss)). Dieser Beschluss wurde vom Bundestag aber noch nicht aufgegriffen.

Kampf gegen Steuerhinterziehung im Ausland

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder betonen erneut ihren Willen, die sogenannte internationale Steuerflucht und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. So verlangen sie eine Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten und die Einführung von weiteren Rechtsgrundlagen zur Sanktionierung von Verstößen gegen zu erweiternde Mitteilungs-, Auskunfts- und Anzeigepflichten. Transparenz und Informationsaustausch seien die Grundlagen für wirksame Ermittlungen.

Konkrete Maßnahmen im Auftrag der Finanzminister

Eine Bund-Länder–Arbeitsgruppe hat zum Thema Ermittlungsmöglichkeiten im Auftrag der Finanzministerkonferenz mögliche Änderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten geprüft. Im Ergebnis schlagen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder u.a. folgende Maßnahmen vor:

 

  • Die bereits bestehenden Mitteilungspflichten bezüglich Geschäftsbeziehungen zu sogenannten "Domizilgesellschaften" sollen erweitert werden (dies sind Auslandsgesellschaften ohne oder mit nur geringfügigem Geschäftsbetrieb, auch als "Briefkastenfirmen" bekannt);
  • die Verletzungen der bestehenden und der neuen Mitteilungspflichten soll stärker sanktioniert werden (wobei die Landesfinanzminister offen lassen, ob es sich um bloße Bußgelder oder Strafen handeln soll);
  • Das steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO) soll gegenüber den Finanzbehörden nicht mehr gelten (aber weiterhin gegenüber der Öffentlichkeit);
  • Steuerliche Außenprüfung sollen bei Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Briefkastenfirmen ohne weitere Voraussetzungen zulässig sein;
  • Banken und andere Dienstleister, die Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen vermitteln oder herstellen, sollen Anzeigepflichten gegenüber den Finanzbehörden erhalten; Den Banken drohen Sanktionierung und Haftung für etwaige Steuerschäden bei Verletzung dieser Anzeigepflicht.

 

Wie geht es weiter? 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) unterstützt die Vorschläge zur Schaffung von Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen. Daher haben die Landesfinanzminister das BMF gebeten, einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten.

Weiterhin sind noch weitere steuerliche Maßnahmen wie die Einführung einer allgemeinen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen geplant.

Auch wird die Einführung eines Transparenzregisters als Maßnahme gegen Briefkastenfirmen diskutiert. Fraglich ist jedoch, welche Angaben hierzu notwendig sein sollen und wie die Trennung vom Besteuerungsverfahren erfolgt.

Die Steueranwälte von LHP verfolgen für ihre Mandanten laufend die politische und gesetzliche Entwicklung auch im Bereich der Kapitalanlagen im Ausland und zu Selbstanzeigen.

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