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Kosten der Selbstanzeige

Übersicht über die Gesamtkosten einer Selbstanzeige: Honorar, Gebühren, Steuer, Strafe: Die „Gesamtkosten“ einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nach § 371 AO setzen sich im Wesentlichen aus den nachzuzahlenden Steuern, den Hinterziehungszinsen einerseits und dem Anwaltshonorar (und ggf. dem Honorar für einen Steuerberater) andererseits zusammen.

Bei Nichtabgabe einer Steuererklärung ist ungeklärt, ob ggfs. zusätzlich die Festsetzung eines Verspätungszuschlages möglich ist. Zwar ist das Hinzuziehen eines Anwalts oder Steuerberaters nicht verpflichtend, angesichts der komplexen Materie und den verschärften Anforderungen an eine Selbstanzeige seit der Neufassung von § 371 Abs. 1 AO aber mehr als sinnvoll, da bei einer „verunglückten Selbstanzeige“ zu den o.g. Kosten auch noch Strafen bzw. Bußgelder hinzu kommen.

Kostenaufstellung Selbstanzeige

1. Steuern, Zinsen, Strafzuschlag, Säumniszuschlag, Verspätungszuschlag und Geldstrafen bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

2. Kosten der Selbstanzeige für Rechtsanwalt oder Steuerberater

3. Erstberatung (190 € netto) oder Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige?

4. Kosten Selbstanzeige: Problematik der Rechnungsstellung beim Verzicht auf Selbstanzeige

5. Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für den Steuerberater, Rechtsanwalt

Unsere auch zum Steuerberater bestellten Fachanwälte für Steuerrecht in Köln bieten Ihnen die komplette Behandlung einer Selbstanzeige aus einer Hand. Bei der Nacherklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen benötigen wir von Ihnen zunächst keine Bankunterlagen. Nach einer ersten Besprechung treten wir gerne diskret mit Ihrer (ausländischen) Bank in Kontakt. Wir können den risikolosen Empfang der Unterlangen sicherstellen und arbeiten eng mit den Banken zusammen.

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