Folgen der Neuregelung der Selbstanzeige für Existenzgründer
Bei Kleinunternehmern, die die Umsatzsteuergrenze überschreiten, kann u.U. die irrige Annahme bestehen, keiner Umsatzsteuerpflicht zu unterliegen. Die Bundesregierung vertritt hierzu in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage die Auffassung, dass in diesem Fall einer verspäteten Umsatzsteuer-Voranmeldung mangels Vorsatzes keine Steuerhinterziehung vorliege (BT-Drucksache 17/7133).
Praxishinweis: Die Gerichte sind an diese Rechtsauffassung der Exekutive allerdings nicht gebunden. Der BGH hat in seinem Urteil v. 8.9.2011 zudem ausdrücklich offen gelassen, ob bei Rechtsirrtümern der Vorsatz fehlt (Az: 1 StR 38/11; Besprechung durch Beyer in AO-StB 11/2011).
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