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Kein Verdacht hinterzogener Einkünfte aufgrund lückenhaftem Kontrollmaterial

Mittlerweile gibt es zahlreiche Urteilen zu Schätzungen von ausländischen Kapitaleinkünften. Das FG Berlin-Brandenburg stellte sich nun auf die Seite des Bürgers. So hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 20. 4. 2016 die angefochtenen Schätzbescheide aufgehoben, weil dem Finanzamt keinerlei Unterlagen vorlagen, die die vermuteten Einkünfte des Klägers plausibel begründen konnten (Az: 14 K 14207/15). Dieses Urteil hat Bedeutung für Schätzungsfälle über den Einzelfall hinaus. Im konkreten Fall war das Datenmaterial derart lückenhaft, dass es nur ein Sammelsurium darstellte. Es genügte nach Ansicht des FG noch nicht einmal, eine Mitwirkungspflicht des vermeintlichen Kontoinhabers zu begründen, sich hierzu substantiiert äußern und Einkünfte darlegen zu müssen. Eine Pflicht zum Negativbeweis gibt es in diesem Fall nicht.

Das Urteil des FG Berlin-Brandenburg kommentiert unser Rechtsanwalt Dirk Beyer in der Fachzeitschrift NWB 2016, S. 2786.

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