Das JStG 2010 brachte Änderungen für die AO, so z.B. im Bereich der Umsatzsteuerhinterziehung zu Lasten der Haushalte anderer EU-Mitgliedstaaten. Bisher wurde diese Steuerhinterziehung in Deutschland faktisch nicht geahndet, weil die Gegenseitigkeit der Strafverfolgung fehlte. Diese Bedingung ist nun weggefallen.
Hinweis: Aufgrund des strafrechtlichen Rückwirkungsverbotes darf die Neuregelung betreffend den Umsatzsteuerbetrug m.E. nur auf Taten nach dem 14.12.2010 angewandt werden, also nicht vor Inkrafttreten des JStG. Der faktische Nichtvollzug ist der fehlenden Strafbarkeit gleich zu setzen.
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