Die politische Diskussion um Manipulationssicherheit von Registrierkassen und Taxametern nimmt Fahrt auf. Bei Betriebsprüfungen kommt es zudem vermehrt zu teilweise sehr hohen Zuschätzungen, die dem Unternehmen nicht erklärbar sind.
Die Mehrheit der steuerlichen Unternehmen sieht sich einem Generalverdacht ausgesetzt. Seit mehr als sechs Jahren steht das INSIKA-Verfahren als technische Möglichkeit zur Sicherstellung der Manipulationssicherheit von Kassensystemen zur Verfügung, insbesondere durch die Einführung vergleichbarer Verfahren im Ausland ergibt sich nun auch ein Druck auf die Bundesregierung.
Kurz gesagt ist eine Änderung der Rechtslage für alle Beteiligten von Vorteil. Es müsste gesetzlich geklärt werden, dass technische Verfahren, die der Manipulationssicherheit und Richtigkeit der Datenerfassung dienen, einen bestimmten Sicherheitsstandard erreichen müssen. Wenn dieser Sicherheitsstandard allerdings erreicht ist, so würde das Gesetz vorsehen, dass der Unternehmer hiermit seiner Pflicht genüge getan hat. Hinzuschätzungen sollten dann ausgeschlossen sein, wenn nicht eine Hinterziehung bewiesen wird.
Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer nimmt Stellung zum INSIKA-Verfahren im Editorial der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift BBK des NWB-Verlages.
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