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Immobiliengeschäfte: Meldung und Informationen Finanzamt

1. Wer meldet das Grundstücksgeschäft?

Der Notar ist verpflichtet Immobiliengeschäfte innerhalb von zwei Wochen dem Finanzamt mitzuteilen, wenn dadurch Erbschaft-, Einkommen- oder Grunderwerbsteuer anfallen kann. Eine Meldung hat auch dann zu erfolgen, wenn der Kauf oder der Verkauf von der Besteuerung ausgenommen ist.

2. Welche Grundstücksgeschäfte werden gemeldet?

Die Meldung von Rechtsvorgängen bezieht sich auf inländische Immobilien und Grundstücke. Gemeldet werden müssen insbesondere:

  • Kaufverträge
  • Kauf- und Verkaufsangebote
  • Verträge über Vor- und Wiederkaufsrechte
  • Schenkungsverträge
  • Auseinandersetzungsverträge
  • Vor- oder Optionsverträge
  • Ausübung von Optionen

Außerdem sind alle Vorgänge zu melden, die die Veräußerung eines Grundstückes ermöglichen. Beispielsweise werden Treuhandverhältnisse bei Begründung und Auflösung, die Vollmachterteilung zum Kauf oder Verkauf von Immobilien oder der Auftrag zum Erwerb von Grundstücken gemeldet. Wird ein Grundstück veräußert und anschließend bebaut, wird auch die Herstellung des Bauwerks gemeldet. Dabei handelt es sich üblicherweise um Bau-, Treuhand-, Baubetreuungs- oder Generalunternehmerverträge.

Veräußert ein Erbe seinen Anteil am Nachlass und gehört zum Nachlass ein Grundstück, wird ebenfalls eine Meldung vom Notar an die Finanzverwaltung vorgenommen.

Ebenfalls werden Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen, sowohl von Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften, gemeldet, wenn zum Betriebsvermögen ein Grundstück oder eine Immobilie gehört.

Selbst die Korrektur des Grundbuches wird dem Finanzamt vom Notar mitgeteilt.

3. Welche Informationen werden vom Notar weitergegeben?

Die vom Notar zu übermittelnden Informationen sind:

  • Zu- und Vorname
  • Anschrift
  • Steueridentifikationsnummer des Verkäufers
  • Steueridentifikationsnummer des Käufers
  • Kaufpreis
  • Grundstücksart

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass gerade Grundstücksgeschäfte lückenlos dem Finanzamt durch den Notar mitgeteilt werden.

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