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Haftung von Online-Plattformen für Umsatzsteuer von Drittanbietern

Laut Pressekonferenz der Bundesregierung vom 1.8.2018 ist eine gesetzliche Neuregelung für den Online-Handel geplant, die es in sich hat (Zitat des Pressesprechers):

"Die Bundesregierung geht künftig verstärkt gegen Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel vor. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Wir dulden nicht, dass Händler auf Online-Marktplätzen handeln, ohne dafür Umsatzsteuer abzuführen. Insbesondere Händler, die im Ausland sitzen, sind für den Fiskus selbst ja nicht greifbar. Deshalb wollen wir die Betreiberinnen und Betreiber elektronischer Marktplätze mehr in die Verantwortung nehmen und damit die ehrlichen Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen schützen. Dazu hat das Kabinett heute beschlossen, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen zukünftig bestimmte Daten über die dort tätigen Händler vorhalten und unter bestimmten Voraussetzungen auch für vom Händler nicht abgeführte Umsatzsteuer haften müssen."

Es ist daher mit einem Gesetz zu rechnen, das Aufzeichnungspflichten festschreibt, so dass Dritte gegenüber der Internetplattform Angaben machen müssen (z.B. Mitteilung der Steuernummer). Ob diese Daten jedoch durch die Finanzverwaltung effektiv genutzt werden können, ist bisher ungeklärt: Eine Vollstreckung z.B. in asiatischen Ländern dürfte eher seltener erfolgreich sein.

Hinweis der Steueranwälte von LHP: Drittanbieter werden ihre Mitwirkungspflichten erfüllen müssen, da sie sonst künftig kaum noch eine Chance haben dürften, als Verkäufer auf Internetplattformen teilzunehmen. Das Haftungsrisiko ist deutlich zu hoch und schmerzhaft. Wenn der konkrete Gesetzesentwurf vorliegt, wissen wir mehr.

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