In der Antwort schreibt die Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/7331):
"Das Bundeszentralamt für Steuern hat von 2012 bis heute auf Ersuchen der zuständigen Landesfinanzbehörden 12 Gruppenersuchen gestellt. Diese gingen an: Island, Belgien, Irland, die USA sowie an Luxemburg."
Fraglich ist, ob und welche Behörde das Ersuchen an Österreich stellte, über welches Medien in 2014 berichtet hatten. Von behördlicher Stelle gab es zu einem solchen Ersuchen bisher keine ersichtliche öffentliche Bestätigung.
Aufgrund der sog. Steuer-CDs und des automatisierten Auskunftsaustausches haben sich Gruppenanfragen als rechtlich streitiges Thema jedoch innerhalb Europas weitgehend erledigt. Die Tatentdeckung kann auf für das Finanzamt "bequemere" Weise geschehen.
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