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Grunderwerbsteuer bei Grundstückskauf und -übertragung

Haben Sie die Grunderwerbsteuer im Blick? Über häufig nicht bedachte Kosten und Problematiken beim Grundstückskauf im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer.

Wer sich über die Kosten beim Grundstückskauf Gedanken macht, der wird häufig zuerst natürlich an den Kaufpreis für das Grundstück selbst denken. Die möglicherweise zu zahlenden Maklergebühren und Darlehenszinsen im Falle einer Finanzierung werden ebenfalls häufig mitbedacht. Gelegentlich verliert man jedoch die Grunderwerbsteuer aus dem Blickfeld. Um einem bösen Erwachen vorzubeugen, geben wir im Folgenden einen Überblick über die Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbssteuer: Rechtsgrundlagen und Leitfaden

1. Was wird von der Grunderwerbsteuer erfasst?

2. Fällt ausnahmsweise keine Grunderwerbsteuer an?

3. Was ist, wenn ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird?

4. Wonach bemisst sich die Grunderwerbsteuer?

5. Wer hat die Grunderwerbsteuer zu zahlen und mit welcher Höhe ist zu rechnen?

6. Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer?

Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass der Notar gegenüber dem Gewerbesteuerfinanzamt die steuerlichen Identifikationsnummern – bei Unternehmen heißt sie Wirtschaftsidentifikationsnummer – aller Beteiligten bekanntgeben muss. Deshalb sollten alle Verkäufer und alle Käufer diese Nummer dem Notar nennen können, um nicht die Notarkosten unnötig in die Höhe zu treiben.

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