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GroKo: Welche steuerlichen Änderungen sieht der Koalitionsvertrag vor?

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist ausgehandelt. Im Steuerrecht sind wesentliche Änderungen geplant. Neben einer Erhöhung des Kindergelds und einer schrittweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags soll die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abgeschafft und Umsatzsteuerbetrug stärker bekämpft werden. Für die Grunderwerbsteuer ist v.a. zugunsten von Familien ein Freibetrag geplant.

Mit Koalitionsvertrag vom 07.02.2018 haben sich Union und SPD auf erhebliche Änderungen im Steuerrecht verständigt. Die Parteien der Großen Koalition (GroKo) streben dabei weiterhin einen ausgeglichenen Haushalt an. Außerdem soll es nicht zu einer Erhöhung der Steuerbelastung der Bürger kommen.

Geplant ist, Steuerbetrug und Steuervermeidung ebenso wie Steuerschlupflöcher und Steueroasen zu bekämpfen, um nicht zuletzt dadurch den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Darüber hinaus soll eine gerechte Besteuerung von Internetkonzernen erreicht werden. Die wesentlichen Maßnahmen mit steuerlichem Bezug wirken sich auf unterschiedliche Bereiche aus. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen nach Steuerarten gegliedert dargestellt.

Einkommensteuer

Zur Familienförderung ist eine Erhöhung des Kindergelds pro Kind um 25 € pro Monat geplant: Zum 01.07.2019 soll das Kindergeld um 10 €, zum 01.01.2021 um weitere 15 € erhöht werden. Gleichzeitig wird der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend angepasst. Des Weiteren sollen Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden:

Es soll ein sogenanntes Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt i.H.v. 1.200 € je Kind und Jahr eingeführt werden, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld ist bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 € plus 15.000 € pro Kind pro Jahr vorgesehen.

Zusätzlich soll Elektromobilität gefördert werden: Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge soll ein reduzierter Satz von 0,5 % des inländischen Listenpreises eingeführt sowie für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge eine auf fünf Jahre befristete Sonderabschreibung von 50 % im Jahr der Anschaffung gewährt werden.

Zur Entlastung für untere und mittlere Einkommen soll der Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 schrittweise abgeschafft werden. Etwa 90 % aller Zahler des Solidaritätszuschlags sollen durch eine Freigrenze vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet werden.

Die GroKo plant zudem, die Abgeltungsteuer auf Zinserträge nach Etablierung des automatischen Informationsaustauschs abzuschaffen. Außerdem will sie weiterhin an der Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäischen Kontext festhalten.

Ferner soll

  • der Einkommensteuertarif in einem zweijährigen Abstand angepasst werden, um die sogenannte kalte Progression zu vermeiden;
  • eine bessere Information über das Faktorverfahren erfolgen, damit die Steuerlast bei Ehegatten gerechter verteilt wird.

Körperschaft-/Gewerbesteuer

Zusammen mit Frankreich sollen zur Verwirklichung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraums einheitliche Regelungen vor allem im Bereich des Unternehmens- und Konkursrechts und zur Angleichung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer vereinbart werden.

Zur besseren Besteuerung von Konzernen ist vorgesehen, weltweit eine möglichst breite Implementierung der OECD-BEPS-Verpflichtungen zu erreichen sowie Empfehlungen für faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie soll im Interesse des Standorts Deutschland umgesetzt werden.

Umsatzsteuer

Zur stärkeren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im E-Commerce sollen Betreiber elektronischer Marktplätze für Steuerschulden in Anspruch genommen werden können und zudem auskunftspflichtig werden.
Ebenfalls plant die GroKo,

  • die Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer in Kooperation mit den Bundesländern zu optimieren sowie
  • den ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei gewerblich gehandelten Kunstgegenständen, E-Books, E-Papers und anderen elektronischen Informationsmedien auf europäischer Ebene in Anwendung zu bringen.

Grundsteuer/Grunderwerbsteuer

Zur Entlastung von Familien soll die Einführung eines Grunderwerbsteuerfreibetrags beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken geprüft werden. Außerdem sollen Steuergestaltungen durch sogenannte Share Deals künftig vermieden bzw. unterbunden werden.

Praxishinweis

Es ist zu begrüßen, dass die GroKo plant, steuerliche Anreize zu setzen und steuerliche Schlupflöcher zu schließen. Hervorzuheben sind momentan die Abschaffung der Abgeltungsteuer, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die Einführung eines Baukindergelds. Steuerpflichtige sollten beachten, dass die beteiligten Parteien über diese Pläne noch per Mitgliederentscheid abstimmen werden. Selbst bei einem positiven Abstimmungsergebnis müssen die geplanten Änderungen erst noch gesetzlich umgesetzt werden.


Der Artikel wurde zuerst veröffentlicht von Steuerberater und Dipl.-Volkswirt Volker Küpper auf deubner-steuern.de, Copyright 2017 Deubner Verlag GmbH & Co. KG

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