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Globaler Standard zum automatischen Informationsaustausch über Konten

In Berlin wurde am 29.10.2014 im Rahmen einer internationalen Konferenz der neue Standard zum Informationsaustausch bekräftigt. 50 Staaten und Gebiete (gemäß dem Protokoll sollen es exakt 52 sein) haben sich bereit erklärt, ab dem Jahr 2017 Informationen über Konten – insbesondere bei Banken – zwischenstaatlich automatisch auszutauschen.

Hierbei handelt es sich um die 50 „Erstanwender“ des Abkommens. Weitere rund 50 Staaten sind aufgefordert worden, ebenfalls einen Zeitplan vorzulegen. Der politische Druck nimmt somit zu. Hintergrund: Insbesondere Deutschland hat diesen Plan forciert, um den Druck auf Kapitalanleger zu erhöhen und diese ggf. zu Selbstanzeigen zu bewegen. Betroffene Kontoinhaber sollten sich kundig beraten lassen, um dann über eine Selbstanzeige entscheiden zu können. Unser Reformradar zu geplanten Gesetzesänderungen der Selbstanzeige zum 1.1.2015 (im Menü links) gibt aktuelle wichtige Hinweise. Bitte beachten Sie auch unsere weiteren ausführlichen Informationen zur Selbstanzeige, insbesondere auch unter „Aktuelles“ die jeweiligen Hinweise. Da sich jedoch laufend Änderungen und neue Informationen zur Selbstanzeige ergeben, können diese Informationen ein Beratungsgespräch zur Selbstanzeige nicht ersetzen.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Nach Informationen des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll der erste Auskunftsverkehr im September 2017 geschehen. Diese Auskünfte sollen für Sachverhalte ab 2015 gelten. Wer also dann ein Konto besitzt, fällt unter diese Regelung. Gemeldet werden nicht nur Transaktionen, sondern auch die Namen der wirtschaftlich Berechtigten. Es werden also nach Angaben des BMF nicht nur Konten von Privatpersonen erfasst, sondern auch von Treuhändern, Trusts und Stiftungen.

Das Protokoll der Berliner Konferenzerklärung haben wir im folgenden für interessierte Leserinnen und Leser eingefügt. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Ihre Steueranwälte aus Köln zur Verfügung.

Im Wortlaut:

Berliner Erklärung zu Transparenz und Gerechtigkeit

Erklärung anlässlich der Unterzeichnungszeremonie zum neuen globalen Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Steuerpflichtige im Rahmen des Global Forums am 29. Oktober 2014 in Berlin.
„In der Erkenntnis, dass Steuerhinterziehung nur auf globaler Ebene wirksam bekämpft werden kann, hat die aus 52 Staaten und Jurisdiktionen bestehende Gruppe der Erstanwender („Early Adopters“) die frühzeitige Einführung des neuen, einheitlichen und globalen Standards für den automatischen Austausch von Informationen über Steuerpflichtige beschlossen und dessen weltweite Umsetzung vorangebracht.
Im Rahmen dieses neuen globalen Standards werden umfangreiche Informationen über ausländische Konten („offshore accounts“) ausgetauscht, darunter Informationen zu Kontosalden und zu den wirtschaftlich Berechtigten. So können Steuerhinterziehung und Steuerbetrug bekämpft werden. Das Verhalten weniger unehrlicher Steuerpflichtiger führt zu verminderten Steuereinnahmen, untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit unserer Steuersysteme und erhöht die Lasten für die ehrlichen Steuerpflichtigen.
Dank der Führungsrolle, die die Gruppe der Erstanwender übernommen hat und auch weiter wahrnehmen wird, haben inzwischen alle wichtigen Finanzplätze einen konkreten Zeitplan für den ersten Informationsaustausch im Jahr 2017 oder 2018 verabschiedet. Wir appellieren an die wenigen Länder, deren Verpflichtung noch aussteht, sich uns anzuschließen. Die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung vermindern sich rasant. Für Steuerhinterzieher gibt es nur noch zwei Wege: sich zu offenbaren oder entdeckt zu werden.
Beim Global Forum am 29. Oktober in Berlin haben viele von uns mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarungen einen weiteren Schritt hin zur tatsächlichen Umsetzung des automatischen Informationsaustausches unternommen. Diese Rahmenvereinbarungen bilden hierfür die rechtliche Grundlage. Wir sind bereit, entsprechend unserer Verpflichtung den ersten automatischen Informationsaustausch im Jahr 2017 durchzuführen, der dann auch Angaben zu bereits Ende 2015 bestehenden Konten umfassen wird.
Als Gruppe sind wir entschlossen, unser globales Ziel weiter zu verfolgen, die Überwachung der Umsetzung dieses neuen Standards innerhalb des Global Forums zu unterstützen und zu gewährleisten, dass alle Länder die Vorteile des neuen Standards realisieren. Durch unser gemeinsames Vorgehen erkennen wir an, dass nur die Finanzplätze, die sich für die höchsten Transparenzstandards entscheiden und eng zusammenarbeiten, in Zukunft erfolgreich sein werden.“
Gemeinsame Erklärung folgender Staaten und Gebiete: Argentinien, Barbados, Belgien, Bulgarien, Curaçaо, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indien, Irland, Island, Italien, Kolumbien, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und die unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete (Isle of Man, Guernsey und Jersey) sowie die Überseegebiete des Vereinigten Königreiches (Anguillа, Bermuda, Britische Jungferninseln, Gibraltar, Kaimaninseln, Montserrat und Turks- und Caicosinseln), Zypern.

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