Nach unbestätigten Meldungen schlägt der Finanzausschuss des Bundestages vor, dass doch keine Änderungen für die steuerliche Selbstanzeige beschlossen werden sollen.
Vorerst scheint zu gelten: Es bleibt alles "beim alten". Allerdings gilt die verschärfte Rechtsprechung des BGH seit seinem Urteil vom 20.10.2010, welches die Kanzlei KONLUS in der Fachzeitschrift AO-Steuerberater kommentiert hat. Vor einer Selbstanzeige sollte wegen der für Laien unübersichtlichen Materie einer Selbstanzeige kompetenter Rat eingeholt werden. Eine sog. missglückte Selbstanzeige ist so zu vermeiden.
Angesichts der aktuellen Gesetzgebung sei hier noch angemerkt: Die schwarz/gelbe Koalition verspricht Vereinfachungen im Steuerrecht. Erfahrungen mit Finanzämtern sprechen im Einzelfall eine andere Sprache (vgl. Video auf YouTube mit den Stichworten "Jagdfieber Finanzamt").
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535