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Finanzämter prüfen in 2017 bestimmte Punkte besonders intensiv

Für laufende Betriebsprüfungen ist es interessant zu wissen, welche Themen die Finanzämter vorrangig prüfen. Hierzu hat sich die Oberfinanzdirektion Münster geäußert.

Die Schwerpunkte der aktuellen Betriebsprüfungen liegen im Bereich der Einkommensteuer. Diese Schwerpunkte werden auch Prüffelder genannt. Daneben werden aber auch spezielle Gesichtspunkte der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer geprüft.

Besondere Bedeutung hat in NRW das Prüffeld Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG sowie der Verlustabzug bei der Körperschaftsteuer gemäß § 8c KStG.

Hinweis der Steueranwälte von LHP: Neben diesen zentralen Prüffeldern gibt es auch regional unterschiedliche Prüffelder. Bei Vermietung und Verpachtung kann dies beispielsweise die erstmalige Vermietung sein. Auch werden Anteilsveräußerungen an Kapitalgesellschaften gemäß § 17 EStG sowie Reisekosten näher geprüft.

In der Praxis sind Betriebsprüfer jedoch frei, auch andere Gesichtspunkte aufzugreifen. Es ist daher sinnvoll, den Kontakt zum Betriebsprüfer zu suchen, um diesem ggf. mit Erläuterungen behilflich zu sein. Oftmals klären sich bestimmte streitige Sachverhalte durch eine klare Erläuterung durch den Unternehmer bzw. Steueranwalt. In der Praxis hat es sich bewährt, wenn Steueranwälte mit dem laufenden Steuerberater im Team kooperieren.

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