Zugunsten der Unternehmer hat der EuGH festgestellt, dass Rechnungsberichtigungen eine steuerliche Rückwirkung haben können (EuGH v. 15.9.2016 – Rs. C-518/14, Senatex). Das Verzinsungsrisiko ist damit gebannt. Doch der EuGH hat den Unternehmern und Berater ein Ei ins Nest gelegt: Der EuGH weist auf mögliche bußgeld- und strafrechtlichen Sanktionen hin. Welche Risiken bestehen für Unternehmer und Berater bei der Verwendung nicht ordnungsgemäßer Rechnungen?
Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu in der Fachzeitschrift NWB 47/2016 Praxishinweise aus Sicht der Beratung und der Strafverteidigung.
Die Steueranwälte von LHP weisen darauf hin, dass es stets auf den Einzelfall ankommt. Eine erste Einschätzung wird von unseren Steueranwälten praktisch oft in einer Erstberatung vorgenommen. Wenn im Einzelfall eine genauere Prüfung notwendig ist und gewünscht wird, bietet sich eine exakte Beurteilung aufgrund des konkreten Sachverhalts an.
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535