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Bundesrat sieht Änderungsbedarf am Verbandssanktionengesetz ("Unternehmensstrafrecht")

Die Bundesregierung plant ein neues Verbandssanktionengesetz ("Unternehmensstrafrecht") und möchte damit die die bußgeldrechtliche Haftung von Unternehmen neu regeln. 

Am 18.9.2020 hat sich der Bundesrat mit dem Ziel der Bundesregierung befasst, durch das geplante Verbandssanktionengesetz die Wirtschaftskriminalität wirksamer zu bekämpfen und das Vertrauen in die Integrität der Wirtschaft zu stärken.

Ursprünglich hatten zwei Fachausschüsse des Bundesrates den Regierungsentwurf vollständig abgelehnt.  Diese Verwerfung fand jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum. Nun hat der Bundesrat auf fachlichen Änderungs- oder Streichungsbedarf an verschiedenen Stellen hingewiesen. 

Die Bundesländer möchten verhindern, dass die vorgesehenen Verbandsverantwortlichkeiten und Sanktionen für kleinere und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belastend wirken.

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den verfahrensrechtlichen Teil des Entwurfs grundsätzlich zu überarbeiten. Ziel sollte es aus Sicht des Bundesrates sein, das Sanktionsverfahren effektiver und weniger missbrauchsanfällig auszugestalten. Hierdurch sollte man insbesondere einer drohenden Überlastung der Justiz vorbeugen.

Hinweis von LHP Rechtsanwälte Steuerberater: Die gesetzliche Neuregelung sieht einen grundlegenden Wechsel vor. Die Verfolgung soll künftig dem Legalitätsprinzip unterliegen – also von Amts wegen eingeleitet werden. Bisher galt bei Unternehmensgeldbußen das Opportunitätsprinzip. Zugleich möchte die Bundesregierung Compliance-Maßnahmen fördern. Unternehmen sollen mit internen Untersuchungen selbst dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.

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