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Bundesregierung nimmt Stellung zum sog. "Fiskal-Chip" (INSIKA-Verfahren)

Kassenprüfung (Betriebsprüfung): Fiskal-Chip (INSIKA-Verfahren) sorgt weiter für Diskussionen

Bereits 2008 hatte das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf zur Einführung des Fiskal-Chips für Registrierkassen und Taxameter erarbeitet. Nunmehr gab die Bundesregierung mit Bundestags-Drucksache v. 27.10.2015 aktuelle Informationen zu dem Projekt:

  • Es ist nunmehr beabsichtigt, eine technologieoffene Lösung vorzusehen, d.h. es muss sich nicht zwingend um das INSIKA-Verfahren handeln. Vielmehr muss die Technologie den Schutz vor Manipulationen sicherstellen. Die Art und Weise wird dem Unternehmen überlassen.
  • Konkrete Gesetzesentwürfe sind noch nicht veröffentlicht worden.
  • Die Schätzung seitens NRW zum Steuerausfall aufgrund Manipulationen bei Registrierkassen kann die Bundesregierung nicht nachvollziehen. Es gebe keine belastbaren statistischen Daten hierzu. Insbesondere sei die durch NRW erfolgte Hochrechnung eines Untersuchungsgebietes aus Kanada auf deutsche Verhältnisse wegen der anderen Wirtschaftsstruktur nicht überzeugend.

Die Bundesregierung beobachtet diverse Lösungen in anderen EU-Staaten, z.B. in Frankreich und Belgien.

LHP Rechtsanwälte zum Status Quo Fiskal-Chip:

Faktisch besteht ein erheblicher Druck auf Deutschland, den Fiskal-Chip einzuführen, da andere EU-Staaten mittlerweile aktiv geworden sind. Zudem üben eine Reihe von Bundesländern, wie z.B. das einflussreiche NRW, Druck auf den Bund aus. Nach Ansicht der Steueranwälte von LHP kann ein Fiskal-Chip der Mehrheit der steuerehrlichen Unternehmen mit Registrierkassen nützen. Es ist ein Weg zu mehr Rechtssicherheit vor hohen Schätzungen in Betriebsprüfungen. Die einmaligen und laufenden Kosten für diese technischen Lösung sind allerdings auch nicht zu verkennen.

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