Aus den Antworten der Bundesregierung lassen sich keine konkreten Absichten zur Verschärfung der Selbstanzeige ableiten. Auf die Frage nach einer Neujustierung oder gar Abschaffung der Selbstanzeigemöglichkeit antwortete die Bundesregierung, dass Änderungen der geltenden Rechtslage sorgfältig geprüft werden müssten.
Darüber hinaus betont die Bundesregierung, dass das Instrument der Selbstanzeige seit fast 100 Jahren existiere und auch in sonstigen Rechtsbereichen vergleichbare Instrumente bestehen. Dieser Grundtenor der Antwort scheint dafür zu sprechen, dass im Moment keine einflussreichen politischen Strömungen in der Bundesregierung bestehen, die eine Selbstanzeigemöglichkeit korrigieren möchten.
Darüber hinaus relativiert die Bundesregierung die Ankündigung des parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesfinanzministerium aus dem Frühjahr dieses Jahres, ein „FBI gegen internationale Steuerhinterziehung“ schaffen zu wollen. Für das steuerliche Verfahren verweist die Bundesregierung auf die Rolle des Bundeszentralamtes für Steuern, welches insbesondere bei der Ermittlung internationaler Sachverhalte unterstützend Amtshilfe leisten könne. Allenfalls seien hier ergänzende Regelungen möglich, wenn die Bundesländer einverstanden sind. Für die Seite des Steuerstrafverfahrens würden die Fäden in der Hand der jeweiligen Staatsanwaltschaft liegen. Eine Bündelung bestehe daher hier bereits.
Anmerkung der Steueranwälte aus Köln: Die Antworten der Bundesregierung zeigen, dass eine Merkel-geführte Bundesregierung wohl keine bedeutsamen Änderungen im Bereich des Steuerstrafrechts vornehmen wird. Zumindest bestehen derzeit keine ernsthaften erkennbaren Pläne. Die politischen Diskussionen im Frühjahr 2013 waren somit eher ein nur politisches Gewitter. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber sich nach der Bundestagswahl wirklich entscheidet. Im Raum steht noch die Ansicht des Finanzministers aus Bayern, den „Strafzuschlag“ von 5% ab einer Größenordnung von 50.000 Euro erhöhen zu wollen.
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