Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige soll nach einem heutigen Beschluss des Finanzausschusses im Bundesrat erheblich eingeschränkt werden. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Ziel sei, "dass Selbstanzeigen nicht missbräuchlich und aus strategischen Erwägungen heraus gemacht werden" (ein CDU-Ministerpräsident). Künftig soll es für eine Selbstanzeige bereits zu spät sein, wenn das Finanzamt eine Prüfung angekündigt hat.
Darüber hinaus müssen Steuerhinterzieher künftig in vollem Umfang "reinen Tisch machen". Diese Voraussetzung hatte bereits der BGH im Mai 2010 aufgestellt (siehe Besprechung dieser Entscheidung durch die Kanzlei KONLUS im kommenden AO-Steuerberater 7/2010). Der Gesetzgeber will somit diese Rechtsprechungsänderung zementieren (Abschaffung der Teilselbstanzeige).
"Wer sich nur scheibchenweise offenbart, kann insgesamt nicht in den Genuss von Straffreiheit kommen", erläuterte der Stuttgarter Finanzminister Willi Stächele (CDU).
Außerdem soll die Verzinsung erhöht werden. Bisher müssen die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt und 6 % Zinsen p.a. gezahlt werden. Künftig soll ein Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogene Summe hinzukommen. Unklar ist noch, ob dieser Zuschlag pro Jahr anfällt.
NRW kauft Steuer-CD
Gleichzeitig wächst der Druck durch einen weiteren CD-Kauf: Die Finanzverwaltung von NRW hat in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium eine weitere Steuer-CD erworben. Darauf befänden sich 220 Datensätze, die derzeit ausgewertet würden, teilte der NRW-Finanzminister mit.
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