Die Tageszeitung taz zitiert aus einem BMF-Schreiben v. 5.1.2010, "dass kein Staat oder Gebiet die Voraussetzungen" des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes erfülle.
Hintergrund: Ein Staat ist bereits dann keine Steueroase in diesem Sinne, wenn er lediglich ankündigt, in Zukunft zu kooperieren. Dies ist bereits bei bloß verbaler Ankündigung der Fall, ohne dass zwischenstaatlichen Vereinbarungen vorliegen.
Folge: Die Sanktionen des Gesetzes, die an die Steueroasen-Eigenschaft anknüpfen, sind nicht anwendbar.
Achtung: Bestimmte Vorschriften gelten trotzdem, da sie nicht an die Steueroasen anknüpfen, z.B. die verschärften Regeln zur Aufbewahrung von Unterlagen bei Überschusseinkünften ab einer bestimmten Schwelle.
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