BGH 1 StR 38/11 v. 8.9.2011
Das Urteil betrifft die Anforderungen an den Vorsatz bei Steuerhinterziehung (Tz. 20), insbesondere den Eventualvorsatz sowie den vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum.
BGH-Richter Prof. Jäger teilte mit, dass in dieses Urteil absichtlich ein obiter dictum zu diesem Themenkreis aufgenommen wurde (Tz. 25 ff.), um die Reaktionen in der Literatur abzuwarten. Es ist mithin für die Frage des Eventualvorsatzes ein wichtiges Urteil. Eventualvorsatz ist ein häufiges Einfallstor für die Erfüllung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung und daher sehr praxisrelevant.
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