In der Praxis ist zu sehen, dass Finanzbehörden vermehrt Influencer im Internet steuerlich überprüfen. Hierbei zeigt sich, dass den Behörden verschiedene Wege zur Überprüfung offen stehen, die immer öfter genutzt werden:
Praxishinweis: Bei Außenprüfungen und Steuerstrafverfahren gegen Influencer im Internet klären die Steueranwälte von LHP im Einzelfall die Rechtslage, um auf dieser Grundlage eine Strategie um Umgang mit der Prüfung und gegenüber ggf. unberechtigten Beschuldigungen zu besprechen. Hierbei sollten auch die Besonderheiten des internationalen Steuerrechts berücksichtigt werden. Soll eine steuerliche Nacherklärung abgegeben werden, so sollte die Selbstanzeige zügig vorbereitet werden, wobei die Voraussetzungen der §§ 371, 378 AO zu beachten sind.
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