Finanzämter versenden vor Beginn einer Betriebsprüfung vermehrt Fragebögen. Dabei handelt es sich u.a. um Fragen zu Erlösstrukturen und Kostenkalkulationen, d.h. um betriebswirtschaftliche Fragen, die dem Unternehmer nicht immer vollständig bekannt sind.
Der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe weist darauf hin, dass unrichtige Antworten steuerliche Auswirkungen haben können: Die Ergebnisse können zu Hinzuschätzungen auf Basis der Angaben des Unternehmers führen.
Die Empfehlung des Steuerberaterverbands Westfalen-Lippe: Fragen, bei denen es um Vermutungen und Schätzungen geht, sollten allenfalls nach Rücksprache mit einem Steuerberater/Rechtsanwalt beantwortet werden, da sich die gesetzliche Auskunftspflicht nur auf die Mitteilung von Wissen und Tatsachen bezieht (vgl. BFH v. 24.06.2009 - VIII R 80/06). Ggf. sollte in geeigneten Fällen Einspruch eingelegt und die rechtliche Zulässigkeit überprüft werden.
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