Das Thema Kassenführung ist ein ständiger Risikofaktor in Betriebsprüfungen. Berater kennen in der Praxis teilweise exorbitante Hinzuschätzungen, die dem Unternehmer nicht erklärbar sind. Die Mehrheit der steuerehrlichen Unternehmen sieht sich einem Generalverdacht ausgesetzt, weil Betriebsprüfer zu recht aufgrund einzelner schwarzer Schafe ermitteln. Das Klima in Betriebsprüfungen verschärft sich hierdurch in letzter Zeit besonders in Bargeldbranchen. Es ist den Unternehmen oft faktisch nicht möglich, die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung nachzuweisen.
In diesen Wochen entscheidet sich das weitere politische Schicksal eines elektronischen Verfahrens, welches dem Nachweis der Manipulationssicherheit dient. Am 3.12.2015 werden die Landesfinanzminister mit dem Bund über das sog. INSIKA-Verfahren (und vergleichbare Verfahren) verhandeln. Hierbei handelt es sich um den sog. Fiskal-Chip. Unternehmen würden hierdurch endlich Rechtssicherheit in Betriebsprüfungen bekommen. Doch der Gesetzgeber muss die Rahmenbedingungen schaffen. Ein gesetzlich geregeltes Verfahren des Manipulationsschutzes würde dem Vorwurf entgegenwirken. Der Gesetzgeber müsste einen Mindeststandard der Sicherheit regeln, so dass verschiedene Verfahren anwendbar wären.
Rechtsanwalt Dirk Beyer (LHP) hat hierzu im Editorial der Fachzeitschrift BBK des NWB-Verlages aktuell Stellung bezogen (Nr. 22/2015). Im gleichen Heft wird durch einen anderen Autor (Finanzverwaltung) das INSIKA-Verfahren besprochen.
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