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Betriebsprüfung: Praxishinweise zum Umgang mit dem Finanzamt

Praxistipps zur Abwehr unberechtigter Schätzungen

Ist ein Unternehmer erstmals von der Betriebsprüfung geprüft worden, stellt er sich bei Schätzungen mangels Erfahrung naturgemäß die Frage, welcher Weg nun am sinnvollsten ist. Je mehr Berater er fragen wird, desto mehr Antworten wird er erhalten. Trotzdem gibt es einige Praxistipps, die sich bewährt haben. Es muss nicht immer eine Klage beim Finanzgericht sein. Bereits im Vorfeld einer Klage gibt es Möglichkeiten, die ausgelotet werden können. Dies beginnt bei einem Erörterungstermin gem. § 364a Abgabenordnung (AO) im Einspruchsverfahren und setzt sich fort bei eine AdV-Verfahren als Eilverfahren (erst beim Finanzamt, dann ggf. beim Finanzgericht).

Als Steueranwälte zeigen wir Mandanten alle Optionen und gehen nach Besprechung und Festlegung einer Strategie den im Einzelfall bestmöglichen Weg. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater ist empfehlenswert. 

Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Hinweise in NWB v. 15.5.2017 (Rubrik Panorama).

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