Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesBetriebsprüfung: Ist die Richtsatzsammlung eine geeignete Schätzgrundlage?

Betriebsprüfung: Ist die Richtsatzsammlung eine geeignete Schätzgrundlage?

Aufgrund einer parlamentarischen Anfrage hat das Bundesfinanzministerium aktuell Stellung zur Qualität der Daten der Richtsatzsammlung genommen.

In der Praxis ist bisher ungeklärt:

  • Wie repräsentativ sind diese Daten?
  • Können sie für alle Regionen Deutschlands gelten?
  • Sind Verlustbetriebe berücksichtigt worden?
  • Wie kann bei diesen geschätzt werden?
  • Wieviel Prozent der Betriebe einer Gewerbeklasse sind geprüft worden?
  • Wie alt sind die Daten? Für welche Zeiträume gelten sie?

Hinweis von LHP aus Köln: Zahlreiche Fragen bleiben. Daher stellt sich die Frage, ob im Einzelfall Einspruch gegen Schätzbescheide eingelegt werden sollte, die maßgeblich (auch) auf der Richtsatzsammlung beruhen. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu erste Hinweise in der Fachzeitschrift NWB 2018, 2921 und geht in einem weiteren Beitrag zusätzlich nochmals ausführlicher auf die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums ein. Dieser zweite Beitrag folgt in der nächsten Ausgabe der NWB.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte