Aufgrund einer parlamentarischen Anfrage hat das Bundesfinanzministerium aktuell Stellung zur Qualität der Daten der Richtsatzsammlung genommen.
In der Praxis ist bisher ungeklärt:
Hinweis von LHP aus Köln: Zahlreiche Fragen bleiben. Daher stellt sich die Frage, ob im Einzelfall Einspruch gegen Schätzbescheide eingelegt werden sollte, die maßgeblich (auch) auf der Richtsatzsammlung beruhen. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu erste Hinweise in der Fachzeitschrift NWB 2018, 2921 und geht in einem weiteren Beitrag zusätzlich nochmals ausführlicher auf die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums ein. Dieser zweite Beitrag folgt in der nächsten Ausgabe der NWB.
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