Die mündliche Verhandlung findet statt am 17.01.2024 (Aktenzeichen : X R 23/21).
Über diese Rechtsfragen wird der BFH entscheiden, wobei die nicht unmittelbar die Richtsatzsammlung betrifft:
Das BMF hat mittlerweile nach Medienberichten schriftlich Stellung genommen. Es bleibt abzuwarten, welche Meinung sich die höchsten Steuerrichter bilden.
Die Steueranwälte von LHP prüfen in Schätzungsfällen, ob ein Einspruch schon wegen der Anwendung der umstrittenen Richtsatzsammlung sinnvoll ist.
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