Im Tankstellengewerbe sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Wenn diese im Rahmen einer Prüfung nicht in den Blick genommen werden, kann eine Schätzung daneben liegen. Dann kann es zu unberechtigt hohen Schätzungen kommen. Daher sollten zunächst die Besonderheiten des jeweiligen Betriebs in einer Erstberatung besprochen werden. Anschließend kann eine Strategie entwickelt werden, um bei unberechtigten Schätzungen im Einzelfall eine Verteidigung aufzubauen.
Rechtsanwalt Dirk Beyer von LHP gibt hierzu Hinweise in seinem Fachbeitrag in der Zeitschrift BBP (IWW-Verlag), 2016, 306 ("Tankstellen auf dem Prüfstand: Praxishinweise für die Betriebsprüfung, Teil 1).
Weitere Besonderheiten ergeben sich aus den verschiedenen Betriebsbereichen, wie z.B. Treibstoffverkauf, Waschanlage, Shop-Umsatz und ggf. Werkstatt/Ölservice.
Mehr lesen zu: Betriebsprüfung bei Tankstellen
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535