Wie Medien berichten, sollen in Frankreich mehrere Großbanken in teilweise steuerlich illegale Aktiengeschäfte verwickelt sein. Vor wenigen Tagen durchsuchten deshalb franzözische Steuerfahnder im Pariser Geschäftsviertel Bankbüros. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Verdacht bestätigt oder nicht. Die Ermittlungen stehen erst am Anfang.
Hierbei soll es sich um rund 150 Steuerfahnder gehandelt haben. Sie suchten Unterlagen zum Vorwurf, dass die betroffenen Banken in Cum-Cum-Geschäfte verstrickt sein sollen, mit denen - ähnlich wie bei Cum-Ex-Deals - nach der Behauptung der Ermittler hohe Steuerbeträge hinterzogen worden sein sollen. Es geht um den Vorwurf der schweren Geldwäsche und teilweise auch des schweren Steuerbetrugs. Sechs Staatsanwälte aus Köln sollen nach den Medienberichten bei den Ermittlungen ebenfalls beteiligt sein, da es sich um kein ausschließlich französisches Thema, sondern um ein europaweites handelt, so die Behörden.
Die Steuerstrafverteidiger von LHP empfehlen, bei dem Beginn von strafrechtlichen Ermittlungen zunächst genau zu analysieren, wie der Vorwurf konkret lautet (insbesondere durch Akteneinsicht) und bei Durchsuchungen auf das Schweigerecht zu verweisen. Anschließend kann dann im Einzelfall beraten werden, wie auf den Vorwurf reagiert werden sollte. Ob ggf. eine schriftliche Stellungnahme oder ein Gespräch mit den beteiligten Behörden sinnvoll ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab und die Praxiserfahrung zeigt, dass es hierzu kein generelles Rezept gibt.
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