Umso interessanter ist daher das Urteil des AG Kiel zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Tatentdeckung eintreten kann:
Das AG Kiel führt im Leitsatz aus: Schon allgemeine Presse- und Rundfunk-Berichte über den Ankauf von „Steuer-CDs“ können dazu führen, dass der Steuerpflichtige damit rechnen muss, dass seine Steuerhinterziehung jedenfalls zum Teil entdeckt ist (Amtsgericht Kiel, Urteil vom 27. 11. 2014 - 48 Ls 1/14. Damit greife dann der Sperrgrund für eine Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO.
Ausführlicher Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Beyer in der aktuellen Fachzeitschrift NWB 32/2015 S. 2357.
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