Die Landesfinanzminister haben am 27.3.2014 Pläne zur Verschärfung der Selbstanzeige geäußert. So soll der Aufschlag gem. § 398a AO bei einer Selbstanzeige bei Überschreiten der Schwelle von EUR 50.000 von fünf auf zehn Prozentpunkte verdoppelt werden. Diese geplante Neuregelung der Selbstanzeige gab NRW-Finanzmister Walter-Borjans (SPD) bekannt.
Weiterhin sei angedacht, Selbstanzeigen ab einem Hinterziehungsvolumen i.H.v. 1 Million Euro künftig auszuschließen ohne die Möglichkeit, gem. § 398a AO von der Bestrafung abzusehen. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) hat betont, neben dem Zuschlag auch die Nachzahlungszinsen zu erhöhen und die strafrechtliche Verjährungsfrist zu verlängern. Bis Mai 2014 soll der konkrete Vorschlag ausgearbeitet werden, so dass voraussichtlich ab 1.1.2015 eine Neuregelung der Selbstanzeige gelten soll.
Anmerkung der Steueranwälte aus Köln: Die Äußerungen des bayerischen Finanzministers sich politisch wohl auch vor dem Hintergrund des Hoeneß-Prozesses zu sehen. In der Öffentlichkeit war die Möglichkeit einer Selbstanzeige - auch wenn sie in diesem Zusammenhang unwirksam war - oftmals kritisiert worden. Eine Ausschlussgrenze - ohne die Möglichkeit sich durch einen Zuschlag von 5% bzw. 10% freizukaufen - verstößt unseres Erachtens gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG. Auch nach der Rechtsprechung des BGH ist die Millionen-Grenze keine starre Grenze. Außerdem lässt sich in vielen Fällen nicht hinreichend sicher prognostizieren, ob eine Selbstanzeige die Millionengrenze erreichen wird oder nicht. Insbesondere bei Selbstanzeigen für ausländische Depots (Schweiz, Luxemburg etc.) können die Steuern ohne die konkret ausgewerteten Bankunterlagen nur geschätzt werden. Es handelt sich bei diesem Punkt wohl eher um eine politische Forderung mit Blick auf bestimmte Wählerkreise.
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535