Der Bundestag hat gestern (nach noch nicht endgültig gesicherten Informationen) beschlossen, dass Stichtag für den Vertrauensschutz der "Tag des Gesetzes" sein soll. Dies könnte eventuell der 17.3.2011 sein (Bundestagsbeschluss). Möglicherweise ist "Tag des Gesetzes" aber auch der Tag der Unterschrift durch den Bundespräsidenten, so dass der Vertrauensschutz noch etwas andauern würde.
Dies bedeutet: Die gesetzliche Abschaffung der Teilselbstanzeige gilt für Selbstanzeigen, die ab dem "Tag des Gesetzes" (also 17.3.2011 oder Tag der Unterschrift des Bundespräsidenten) geschehen.
Das Bundestagsprotokoll wird Klarheit schaffen, ob der Stichtag tatsächlich der 17.3.2011 ist.
Nachtrag:
Nach neuesten Informationen ist "Tag des Gesetzes" der Tag der künftigen Unterschrift des Bundespräsidenten (= Stichtag für Vertrauensschutz)
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