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Änderung der Selbstanzeige: Neue Fragen und Antworten

Mit der neuen Gesetzesfassung des § 371 AO-E, die der Bundestag am 17.3.2011 in abschließender Lesung verabschiedet hat, greift der Gesetzgeber – teilweise die BGH-Rechtsprechung vom 20.5.2010 zur Abschaffung der Teilselbstanzeige umsetzend – tief in das Rechtsinstitut der Selbstanzeige ein. Es bestehen z.Z. keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen bzw. Einspruch einlegen wird. Die neue Gesetzesfassung wird somit vermutlich Ende April/Anfang Mai 2011 in Kraft treten. Die gesetzliche Neuregelung wirft Anwendungsprobleme auf, die nachstehend aufgezeigt werden. Es besteht dringender Bedarf für ein klarstellendes BMF-Schreiben, wobei allerdings Staatsanwaltschaften formal nicht an ein solches Schreiben gebunden wären.

In Ihrem aktuellen Aufsatz "Problemfelder der neuen Selbstanzeige - 12 neue Fragen mit Antworten" der in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift Steuerberater-Woche des Dr. Otto Schmidt-Verlages erscheint, gehen die Autoren RA, FAfStR, StB Ingo Heuel und RA Dirk Beyer den neuen Fragestellungen auf den Grund:

Gibt es noch Geringfügigkeitsgrenzen? Sind auch "undolose" Teilselbstanzeigen unwirksam? 
Ist eine Selbstanzeige nach einer Selbstanzeige wirksam? 
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen die Einstufung einer "bloßen" steuerlichen Berichtigungserklärung nach § 153 AO als strafrechtliche Selbstanzeige nach § 371 AO. Bedeutet das "Vollständigkeitsgebot", dass auch etwaige Anstiftungen und Gehilfenbeiträge offengelegt werden müssen?
Bewirkt die neue Vorschrift des § 398a AO-E einen Strafklageverbrauch? 
Welcher Tatbegriff gilt im Rahmen der § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO-E und § 398a AO-E? 
Gilt § 398a AO-E nur für Täter und nicht für Anstifter/Gehilfen? 
Sind die 50.000 € in § 398a AO-E eine Freigrenze oder ein Freibetrag? 
Bestehen Rechtsbehelfe gegen den Zuschlag von 5% nach § 398 AO-E? 
Wie wirken sich die neue Regelungen auf etwaig fortbestehende Steuererklärungspflichten und den Grundsatz "nemo-tenetur" (Selbstbelastungsverbot) aus? 
Welcher Tat ist Stichtag für den Vertrauensschutz nach § 24 EGAO-E?

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