Die Ziele des Erblassers, eine gerechte zeitnahe Verteilung des Nachlasses zu erreichen, den Familienfrieden und Vermögensschutz zu erhalten und anderes mehr, sind oftmals besser zu erreichen, wenn für die Nachlassverwaltung oder für die Nachlassabwicklung ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird.
Eine Testamentsvollstreckung ist mit erheblichen Beschränkungen für den Erben verbunden, daher ist dem Erblasser zu empfehlen, seine Beweggründe für Einsetzung eines Testamentsvollstreckers darzulegen. Damit kann (mehr) Verständnis des Erben erreicht und ein Streit zwischen Testamentsvollstrecker und Erben vermieden werden. Empfehlenswert ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung insbesondere bei einem hohen Nachlassvermögen, bei Auflagen oder Vermächtnissen und beim Vorhandensein mehrerer Erben und insbesondere dann, wenn der Erblasser sicher sein will, dass seine Anordnungen umgesetzt werden.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerberater verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Formulierung von - auch komplizierten und ausführlichen - Testamenten und Erbverträgen und/oder Verträgen für Ihre Familiengesellschaft. Wir möchten, dass eine geregelte Nachlassabwicklung in Ihrem Sinne erfolgt und stehen Ihnen in sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragen diesbezüglich zur Seite.
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