Es handelt sich um das äußerste Szenario: Vorläufige Festnahme oder Festnahme aufgrund eines Haftbefehls. In dieser Situation wird der Betroffene massiv unter Druck gesetzt, wobei er der Staatsmacht ohnmächtig gegenübersteht. In der Regel bleibt ihm nicht die Zeit, notwendige Regelungen im unternehmerischen und privaten Bereich noch schnell zu treffen. Familienangehörige, Freunde und Mitarbeiter werden von diesem Vorgang ebenso überrumpelt und sind hilflos. Umso wichtiger ist es, möglichst frühzeitig - bei ersten Anzeichen für eine bevorstehende Verhaftung - Vorsorge zu treffen. Hierzu kann insbesondere die Einschaltung eines versierten Verteidigers gehören.
Im Folgenden informieren LHP Rechtsanwälte zu Leistung und Tätigkeit für betroffenen Mandanten. Verhaltensempfehlungen, Haftgründe und Rechtsmittel. Hinweise für Besucher in der U-Haft.
Unsere Rechtsanwälte/Fachanwälte für Steuerrecht in Köln leisten aufgrund ihrer umfangreichen praktischen Erfahrung im Bereich der Verteidigung in Steuerstrafsachen/Korruptionsermittlungen die optimal mögliche Hilfe. In solchen Notsituationen stellen sich für Betroffene insbesondere folgende Fragen:
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte / Steuerfachanwälte in Köln unterstützen Betroffene tatkräftig und vertrauensvoll
In der Praxis ist zwischen den gesetzlichen und den so genannten ungesetzlichen Haftgründen zu unterscheiden. Gesetzliche Haftgründe sind:
Die sog. ungesetzlichen Haftgründe sind in der Praxis nicht selten. Denn nicht jeder Staatsanwalt/Ermittlungsrichter ist völlig frei von Überlegungen, ggf. Druck auf die Aussagebereitschaft des Betroffenen auszuüben (sog. "Zungenlöser"). In manchen Fällen werden die o.g. gesetzlichen Gründe lediglich formal vorgeschoben. Insbesondere hier muss eine effektive Verteidigung ansetzen.
Die Strafprozessordnung sieht besondere Rechtsmittel gegen die Anordnung der Untersuchungshaft vor. Aufgrund des einschneidenden Charakters der Untersuchungshaft muss zwar in bestimmten Zeitabständen eine Haftprüfung von Amts wegen geschehen. Hierauf darf sich jedoch der Inhaftierte nicht verlassen. Ohne eine effiziente Verteidigung durch einen versierten Verteidiger würde es sich bei dieser Prüfung meist nur um einen erfolglosen Formalismus handeln. Besser ist es, wenn der Verteidiger - je nach Situation - entweder
Eine weitere relevante praktische Möglichkeit besteht gemäß § 116 Strafprozessordnung (StPO) darin, den Vollzug des Haftbefehls auszusetzen, wenn weniger einschneidende Maßnahmen genügen. Hierbei kann es sich z.B. um die Anweisung handeln, sich zu bestimmten Zeiten bei dem Richter zu melden oder eine Kaution (Hinterlegung von Bargeld oder Stellung einer Bürgschaft) zu leisten. Unsere Rechtsanwälte / Fachanwälte für Steuerrecht in Köln unterstützen Betroffene auch insofern verlässlich.
Hinweis: Bei der Hinterlegung von Bargeld als Kaution sind insbesondere die Vorschriften des Geldwäschegesetzes zur Identifizierungs- und Dokumentationspflicht hinsichtlich des Einzahlers zu beachten. Weiterhin könnten Gläubiger des Inhaftierten versucht sein, den Rückforderungsanspruch auf Rückzahlung der Kaution zu pfänden. Hier sollten Alternativen überlegt werden.
Die vorgenannten Rechtsmittel erfordern eine gründliche Vorbereitung, um den Richter überzeugen zu können. Dies muss im „ersten Anlauf“ geschehen. Denn gelingt hierbei die Durchsetzung des Rechtsmittels nicht, so wird die Untersuchungshaft in der Regel zunächst länger dauern, bis ein Rechtsmittel im Ergebnis Erfolg haben kann. Ohne eine Kenntnis des besonderen Verfahrensrechts, der erforderlichen Darlegung entlastender Umstände und des Hintergrundwissens über die besonderen Abläufe bei Gericht und der Staatsanwaltschaft wird ein Rechtsmittel in der Regel keinen Erfolg haben. Unsere Rechtsanwälte / Steuerfachanwälte Köln haben die notwendige praktische Erfahrung, um auch solche komplexen Situationen äußersten Drucks effizient und verlässlich meistern zu können.
Danach wird in der Regel längere Zeit vergehen, bis sich eine neue Chance ergibt und der Richter sich ernsthaft mit neuem Vortrag auseinandersetzt.
Besuche durch Angehörige, Freunde und insbesondere durch einen verlässlichen Verteidiger sind unerlässlich, um die nahezu unerträgliche Situation in der Untersuchungshaft halbwegs überstehen zu können. Hierbei sind bestimmte Spielregeln zu beachten:
Besucher benötigen eine Besuchserlaubnis und einen konkreten Besuchstermin, um einen Angehörigen/Freund in der Untersuchungshaft besuchen zu können. Für die Besuchserlaubnis ist entweder die Geschäftsstelle des zuständigen Ermittlungsrichters, der Staatsanwaltschaft oder des Amts- oder Landgerichts zuständig. Selbstverständlich hat der mandatierte Verteidiger ein eigenes Recht, den Inhaftierten zu besuchen und ist daher nicht auf das Wohlwollen der Erlaubnisbehörde angewiesen. Unsere Rechtsanwälte/Fachanwälte für Steuerrecht in Köln wissen, wie sie in solchen Fällen vorzugehen haben und können auch Angehörige/Freunde des Inhaftierten bei der Vereinbarung eines Besuchstermins verlässlich unterstützen.
Oftmals möchten Angehörige/Freunde dem Inhaftierten persönliche Gegenstände bringen, um ihm den Freiheitsentzug zumindest teilweise zu erleichtern. Leider dürfen Untersuchungshäftlingen keine Pakete übergeben werden. Eine Ausnahme besteht lediglich für das Wäschepaket. Hierzu muss der sogenannte Waschzettel, welcher den Inhalt des Paketes auflistet, ausgefüllt werden. Das Wäschepaket ist dann samt Waschzettel an der Pforte der jeweiligen Justizvollzugsanstalt abzugeben.
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