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Strafe bei Steuerhinterziehung (Strafzumessung)

Haft- und Geldstrafe im Steuerstrafrecht

Für Mandanten sind es einige der brennendsten Fragen: "Muss ich ins Gefängnis?" Oder "Wie hoch wird die Geldstrafe sein?". Recherchiert man im Internet, so wird man oft keine klare Antwort finden. Vielmehr sind die ungeschriebenen Regeln für die Art der Strafe (Freiheitsstrafe mit/ohne Aussetzung zur Bewährung, Geldstrafe) oder für eine Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldbuße regional viel zu unterschiedlich. Erst die Praxiserfahrung als Steuerstrafverteidiger führt zu einem Gespür für die Höhe einer zu erwartenden Strafe. Die Urteile in der Rechtsprechung und die Stellungnahmen in der Literatur geben oftmals lediglich die persönliche Ansicht wieder. Strafzumessung ist leider zum größten Teil „Verhandlungssache“ und gesetzlich nur oberflächlich geregelt. Dies bedeutet aber auch, dass sich im Bereich der Strafzumessung eine engagierte Verteidigung auszahlen wird und ein wichtiges Betätigungsfeld für den Verteidiger in Steuerstrafsachen darstellt. Neben steuerlichen Gesichtspunkten spielt dabei insbesondere auch die strafrechtliche Seite eine bedeutsame Rolle, so dass ein Verteidiger optimaler Weise sowohl im Steuerrecht als auch im Steuerstrafrecht praktische Erfahrung vorweisen können sollte.

Strafrahmen bei Steuerhinterziehung

1. Was sind die Grundregeln für die Strafzumessung?

2. Woher weiß ich, welche konkrete Strafe mich erwartet?

3. Welche Bedeutung hat die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs?

4. Wie wird eine Geldstrafe ermittelt?

5. Wann erfolgt eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis?

6. Kann eine Geldstrafe zeitlich gestreckt werden?

Anwaltliche Leistungen bei Steuerdelikten

LHP Rechtsanwälte stehen Ihnen im Rahmen steuerrechtlicher Beratung wie steuerstrafrechtlicher Aufklärung im Zusammenhang mit Steuerdelikten zur Verfügung, übernehmen anwaltliche Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen und verteidigen Sie gegenüber Finanzbehörden und Gerichten beim Verdacht der Steuerhinterziehung. Ziel der Vertretung im Steuerstrafrecht ist die Straffreiheit bzw. ein möglichst geringes Strafmaß.

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