Die Steuerfahndung kommt zumeist überraschend. Sie können jetzt Fehler vermeiden, indem Sie unverzüglich einen unserer Verteidiger einschalten. Die Verteidigung beginnt - anders als in anderen Strafrechtsfällen - sofort. Der Steuerfahnder sollte von Beginn an unter dem Eindruck ermitteln, dass alle seine Tätigkeiten überprüft werden. In Steuerstrafverfahren sollte daher so früh wie möglich ein versierter Verteidiger hinzugezogen werden, um eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Denn in vielen Fällen kann bereits zu Beginn des Verfahrens der Grundstein für spätere Strafmilderungsgründe gelegt werden.
Der mit der Einleitung eines Strafverfahrens verbundenen Belastung unserer Mandanten tragen wir Rechnung, indem wir diese Verfahren diskret und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen führen. Dies insbesondere im Anschluss an eine psychisch sehr belastende Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung. In dieser Zeit tritt oft eine für den Mandanten nur schwer zu ertragende scheinbare Ruhe ein, in der die Steuerfahnder die beschlagnahmten Unterlagen auswerten. Wir sind mit solchen Situationen vertraut und stehen Ihnen beratend zur Seite.
LHP Rechtsanwälte stehen Ihnen im Rahmen steuerrechtlicher Beratung wie steuerstrafrechtlicher Aufklärung im Zusammenhang mit Steuerdelikten zur Verfügung, übernehmen anwaltliche Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen und verteidigen Sie gegenüber Finanzbehörden und Gerichten.
Kontaktieren Sie uns gerne via Kontaktformular oder rufen Sie uns an - in besonders dringenden Fällen, etwa bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung, steht Ihnen auch außerhalb unserer Bürozeiten unsere Notrufnummer zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.
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