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Kryptowährungen: Bitcoin und Steuerhinterziehung

Mit Kryptowährungen (wie Bitcoin, Ether, Dash, Ripple, Monero u.v.m.) ließen sich in den letzten Jahren erhebliche Veräußerungsgewinne erzielen. Hierbei sollten allerdings die steuerlichen Konsequenzen nicht außer Betracht gelassen werden.

Die Praxis zeigt, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen oftmals gegenüber der Finanzbehörde nicht angezeigt werden. Hierauf ist selbstverständlich auch die Finanzverwaltung aufmerksam geworden, sodass sie nunmehr in zahlreichen Fällen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen ermittelt. Die Nichtanzeige der Gewinne kann dabei neben rein steuerlichen auch weitreichende steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verschärfte Geldwäschepräventionsvorschriften im Zusammenhang mit Kryptowährungen (Auscashen, Girokonto) führen zu vermehrten Anfragen an Banken wie Börsen und rücken damit Herkunftsnachweis und Meldepflicht in den Fokus.

Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen

Anzeigepflicht von Gewinnen mit Kryptowährungen

Steuerhinterziehung bei Missachtung der Anzeigepflicht

Steuerstrafrechtliche Aspekte - Transparenz und Anonymität von Kryptowährungen

Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden (Steuerfahndung, Finanzamt)

Beratung, Verteidigung und Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Bitcoin & Co

Unsere Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Im Bereich der Kryptowährungen verfolgen unsere Fachanwälte stets die aktuellen Entwicklungen. Durch weitreichende Kompetenzen in diesen beiden Bereichen ist es uns möglich, die Verbindung zwischen Steuerrecht und Strafrecht herzustellen und Probleme durchgreifend zu beherrschen. Insbesondere können steuerliche Nacherklärungen und Selbstanzeigen kurzfristig im Einzelfall besprochen werden. Bei Bedarf werden diese zügig durchgeführt.

Leistungen

  • Strafverteidigung beim Vorwurf der Steuerhinterziehung während des gesamten Ermittlungsverfahrens und im Strafprozess
  • Tatsächliche Verständigung mit der Steuerfahndung
  • Selbstanzeigeberatung und Betreuung des Selbstanzeigeverfahrens
  • Prüfung der Steuerpflicht eines (ggf. schon länger zurückliegenden) Gewinns aus dem Handel mit Kryptowährungen
  • Steuereffiziente Gestaltung des Handels mit Kryptowährungen
  • Herkunftsnachweis und Meldepflichten 

Vorteile

  • Langjährige Erfahrung als Steuerstrafverteidiger, wodurch ein kompetenter Umgang mit den Ermittlungsbehörden und den Strafgerichten gewährleistet wird
  • Vollumfängliche Sachkenntnis in der gesamten Materie der Kryptowährungen durch Vortragstätigkeiten in diesem Bereich
  • Aktueller Wissensstand hinsichtlich der Entwicklung von Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und Erlassen der Finanzverwaltung

 

LHP Rechtsanwälte & Steuerberater publizieren regelmäßig zu den Themen Kryptowährungen und Steuern sowie Steuerrecht:

  • Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Monero), Anm. zu BFH, Beschluss v. 14. Februar 2023 – IX R 3/22, NZWiSt 2024, 229
  • Beyer, Einkünfte aus Bitcoins: Ermittlungen durch Sammelauskunftsersuchen?, NWB 2018, 999 ff.
  • Heuel/Matthey, Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privatvermögen, NWB 15/2018, 1037 ff.
  • Heuel/Matthey, Im Privatvermögen gehaltene Kryptowährungen I – Ertragsteuerliche Beleuchtung von Verkauf, Tausch und Schürfen von virtuellen Währungen, EStB 2018, 263 ff.
  • Heuel/Matthey, Im Privatvermögen gehaltene Kryptowährungen (II) - Spezialfälle und Abgrenzungskriterien zur Gewerblichkeit, EStB 2018, 300 ff.
  • Heuel/Matthey, Im Betriebsvermögen gehaltene Kryptowährungen, EStB 2018, 342 ff.

 

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