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Strafverteidigung bei Korruption und Steuerhinterziehung

Qualifizierte strafrechtliche Verteidigung bei Wirtschaftsstraftaten wie Korruption und Steuerhinterziehung durch LHP Rechtsanwälte. 

Vorteilszuwendungen sind in vielfältiger Form und quer durch alle Branchen anzutreffen. Die Grenze zur strafbaren Korruption ist schnell überschritten. Oftmals fällt ein Korruptionsverdacht im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung auf. Sind Sie in Fällen von Wirtschaftskriminalität (z.B. Steuerhinterziehung, Korruption, Bestechung) von Durchsuchungsmaßnahmen und/oder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft/Steuerfahndung betroffen, führen Sie eine Auseinandersetzung an zwei Fronten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Korruption, Bestechung etc., die Steuerfahndung untersucht zusätzlich den steuerlichen Hintergrund des Unternehmens und seiner Entscheidungsträger (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat etc.).

Steuerrechtliche Fakten und strafrechtliche Aspekte: Korruption und Steuerhinterziehung

LHP Rechtsanwälte informieren von Bestechung bis typische Fallkonstellationen im Zusammenhang mit Korruption, Bestechung, Steuerhinterziehung und geben strafrechtliche Beratung.

1. Betriebsprüfer und Steuerfahnder als Korruptionsjäger

2. Typische Fallkonstellationen

3. „Schwarze Kassen“

4. „Kick-Back“ Zahlungen

5. Bestechung des (Einzel-) Unternehmers

6. Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten nach § 71 AO

7. Die Strafrechtlichen Folgen

Strafverfahren und Besteuerungsverfahren unterscheiden sich grundlegend voneinander, sind bei Wirtschaftskriminalität aber ganz eng verwoben. Ihr Berater sollte daher sowohl im Strafrecht, als auch im Steuerrecht über die erforderliche praktische Erfahrung verfügen. Wir bieten Ihnen durch unsere – auch zum Steuerberater bestellten – Fachanwälte für Steuerrecht sowie unsere im Wirtschaftsstrafrecht besonders ausgebildeten Rechtsanwälte in Köln eine qualifizierte strafrechtliche und steuerliche Vertretung bei Wirtschaftskriminalität. Strafverfahren und Besteuerungsverfahren unterscheiden sich grundlegend voneinander, sind bei Wirtschaftskriminalität aber ganz eng verwoben. Ihr Berater sollte daher sowohl im Strafrecht, als auch im Steuerrecht über die erforderliche praktische Erfahrung verfügen. Wir bieten Ihnen durch unsere – auch zum Steuerberater bestellten – Fachanwälte für Steuerrecht sowie unsere im Wirtschaftsstrafrecht besonders ausgebildeten Rechtsanwälte in Köln eine qualifizierte strafrechtliche und steuerliche Vertretung bei Wirtschaftskriminalität.

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