Schwarzgeld des verstorbenen Erblassers: Tipps für Erben bei einer steuerkontaminierten Erbschaft. LHP Rechtsanwälte bieten Rechtsberatung und -vertretung.
Aus den aktuellen Medienberichten zum Thema Erbengeneration geht hervor, dass die Deutschen in diesem Jahrzehnt 2,6 Billionen Euro – das sind durchschnittlich 305 000 Euro pro Erbfall oder 153 000 Euro pro Erbe - erben werden. Die Daten beruhen auf einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. Weiterhin wird vermutet, dass die Deutschen im Ausland - vornehmlich in den oft als Steueroasen bezeichneten Ländern Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein etc. - angeblich Geldbeträge in dreistelliger Milliardenhöhe deponiert haben. Für Erben können diese im Ausland geparkten (Schwarz-) Gelder schnell vom Segen zum Fluch werden. Bei unprofessioneller Beratung können Sie der Auslöser eines Steuerstrafverfahrens sein, an dessen Ende im schlimmsten Fall das vererbte Vermögen weg ist und den Erben empfindliche Strafen drohen. Ein auf diese Sachverhalte spezialisierter Fachanwalt für Steuerrecht wird ein solches Ergebnis regelmäßig zu vermeiden wissen und Sie ausführlich und umfänglich über bestehende Risiken beraten. Dabei gilt es - soweit gewünscht - das geerbte Vermögen zurück in Legalität zu führen, zu Gunsten der Erben möglichst viel Kapital zu erhalten und sie vor strafrechtlichen Konsequenzen zu bewahren.
Unsere Steuerstrafrechtsexperten, welche sowohl als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht tätig sind, und die vielfach selbst in der Finanzverwaltung tätig waren, stehen Ihnen zur Seite. Mit unserer doppelten - steuerrechtlichen und strafrechtlichen - Qualifikation bieten wir Ihnen bundesweit eine qualifizierte umfassende steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Beratung, vom Erstellen der Erbschaftssteuererklärung über die Vorbereitung einer strafbefreienden Selbstanzeige bis hin zur Tätigkeit als Ihr Strafverteidiger vor Gericht.
Wir bieten als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht in Köln eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Strafrechts. Jeder unserer Rechtsanwälte verfügt über eine Doppelqualifikation, einige von ihnen waren viele Jahre lang selbst Finanzbeamte.
Wir beraten Sie umfassend vom Beginn bis zum Abschluss des Verfahrens. Sie haben stets einen kompetenten Ansprechpartner für Fragen und werden jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens unaufgefordert informiert.
Bei ausländischen Vermögensmassen (Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg etc.) übernehmen wir gerne die gesamte Kommunikation mit dem ausländischen Kreditinstitut und sorgen dafür, dass die zur Wahrung der Anzeige- und Nacherklärungspflichten benötigten Unterlagen sicher zu uns gelangen.
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