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Bargeld- und Dokumentenkontrolle an der Grenze - Geldtransfer nach Deutschland

Geldtransfer und Grenzkontrolle: LHP Rechtsanwälte beraten zum Risiko Bargeld bei Grenzübertritt. Pflichten bei Überschreiten der Grenze. Finanzamt und Zoll. Bankunterlagen zur Selbstanzeige und Grenzübertritt.

Für viele Kapitalanleger im Ausland ist es eine brenzlige Frage: Kann ich Bargeld bzw. zugehörige Dokumente aus dem Ausland nach Deutschland mitbringen? Wird das Finanzamt informiert, wenn ich kontrolliert werde? Unsere Fachanwälte für Steuerrecht aus Köln möchten hier in einem ersten Überblick ihre Praxiserfahrung nutzen, häufige Fragen von Mandanten im Überblick zu beantworten. Gerne stehen Steuerfachanwälte/Steuerberater auch für weitergehende Fragen zur Verfügung. Nicht zuletzt die aktuelle Diskussion um Steuer-CDs und die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Ausland und entsprechender Steuerabkommen führt dazu, dass viele Mandanten wissen möchten, ob sie Unterlagen und/oder Bargeld aus dem Ausland nach Deutschland bringen können und welche Risiken hiermit verbunden sind. Im Rahmen einer steuerlichen Selbstanzeige sind für die Konkretisierung der zutreffenden steuerlichen Werte die umfangreichen Bankunterlagen aus dem Ausland erforderlich. Hier steht der Mandant oft vor der Frage: Wie kann ich die Unterlagen für eine Selbstanzeige nach Deutschland schaffen, ohne dass die Kapitalanlage im Ausland deutschen Behörden bekannt und die Selbstanzeige gesperrt wird? 

LHP Rechtsanwälte informieren zu Bargeld- und Dokumentenkontrollen an der Grenze

1. Pflichten bei Ein- oder Ausreise in die Europäische Gemeinschaft (Außengrenzen)

2. Pflichten bei Überschreiten der Binnengrenzen der Europäischen Gemeinschaft

3. Wo finden Kontrollen statt?

4. Ist ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei Grenzübertritt strafbar?

5. Wird das Finanzamt von den Zollbediensteten informiert?

6. Wie kann ich die Bankunterlagen für eine Selbstanzeige nach Deutschland schaffen?

7. Welche Pflichten sind bei Banküberweisungen zu beachten?

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