LHP Rechtsanwälte Steuerberater ist eine renommierte Kanzlei auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts mit langjähriger Erfahrung aus zahlreichen Strafverfahren und erfolgreichen strafbefreienden Selbstanzeigen. Unsere Steuerstrafrecht-Experten, welche sowohl als Rechtsanwalt als auch als Fachanwalt tätig sind und vielfach selbst in der Finanzverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit tätig waren, stehen Ihnen zur Seite. Unsere auch zum Steuerberater bestellten Fachanwälte für Steuerrecht bieten Ihnen bundesweit eine qualifizierte steuerstrafrechtliche Beratung und übernehmen als Strafverteidiger Ihre Verteidigung auch vor Gericht.
Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben macht, oder die Behörden über solche Tatsachen wissentlich in Unkenntnis lässt, oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Wir verfügen über ein hohes Maß an steuerstrafrechtlicher Kompetenz sowie Durchsetzungsfähigkeit im Steuerstrafverfahren. Unsere Schwerpunkte sind:
Eine erfolgreiche Steuerstrafrechtsverteidigung setzt exzellente Kenntnisse des Verfahrensrechts voraus. Meistens beginnt die Strafverfolgung mit einer oder mehreren Durchsuchungshandlungen. Bereits hier gilt es Fehler zu vermeiden, denn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Steuerfahndung) dürfen viel, aber nicht alles. Bei unserer täglichen Arbeit stellen wir fest, dass sich die Behörden dabei leider des Öfteren nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hier gilt es Grenzen aufzuzeigen und die Rechte des Mandanten zu wahren. Laufende Strafverfahren können sehr oft durch einen „Deal“ beendet werden, ohne dass es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommen muss. Hier gilt es in ständiger Kommunikation mit den Behörden zu stehen.
Im gerichtlichen Verfahren ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihr Strafverteidiger nicht nur über strafrechtliche Kenntnisse, sondern in gleichem Maße über detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts verfügt. Sehr häufig gelingt es uns daher, den vorgeworfenen Steuerschaden - die Bemessungsgrundlage für die spätere Strafe - durch eigene Berechnungen teilweise erheblich zu mindern und so das Strafmaß deutlich zu senken. Dies gilt insbesondere bei (Auslands-) Sachverhalten, bei denen die Betriebsprüfung / Steuerfahndung mit ungerechtfertigten Hinzuschätzungen arbeitet.
Da viele unsere Rechtsanwälte und Steuerstrafrechtsexperten ehemalige Finanzbeamte waren, fällt uns der Umgang mit den Behörden sehr leicht, denn wir wissen wie die Gegenseite arbeitet. Sollte sich eine Anklage vor einem Gericht nicht vermeiden lassen, stehen wir Ihnen auch dort mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, das gilt insbesondere für etwaige Berufungs- und auch Revisionsverfahren.
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