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Kryptowährungen und Vermögensnachfolge

Bitcoins und andere kryptographische Währungen erfreuen sich als innovative Anlageform bei vielen unserer Mandanten einer stetig wachsenden Beliebtheit. Die Beweggründe, sich in dieser neuartigen Anlageform zu engagieren, können dabei völlig verschieden sein; ganz gleich jedoch, ob Sie die Investition als Spekulation auf einen rasant ansteigenden Wertzuwachs oder aber als Möglichkeit zur wertstabilen Vermögenssicherung sehen, sollten Sie sich mit einigen wichtigen Aspekten vertraut machen, die es in erbschaftsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht zu beachten gilt.

Da es der Gesetzgeber bislang in weiten Teilen versäumt hat, die bestehenden Vorschriften an die Besonderheiten dieser noch recht jungen Anlageform anzupassen und dadurch die gesetzlichen Regelungen in das digitale Zeitalter zu befördern, begegnet die rechtssichere Beurteilung von Kryptowährungen derzeit noch mancherlei Problemen. Vor diesem Hintergrund ist es kaum verwunderlich, dass diese so entstehende Rechtsunsicherheit bei vielen Steuerpflichtigen und deren Beratern leider allzu oft zu Missverständnissen führt, aus denen sich nachteilige Rechtsfolgen – schlimmstenfalls sogar steuerstrafrechtliche Konsequenzen – ergeben können. 

Auf welche Aspekte Sie in diesem Zusammenhang zu achten haben, hängt ganz entscheidend von der zeitlichen Phase ab, in der sich Ihre Investition befindet: Während im Zeitpunkt des Erwerbs und der Veräußerung Ihrer kryptographischen Anlage vor allem ertragsteuerliche Aspekte zu bedenken sind, spielen im Zeitpunkt der Vermögensnachfolge demgegenüber erbrechtliche und erbschaftsteuerrechtliche Überlegungen eine besondere Rolle.

Kryptowährung Erbrecht & Erbschaftsteuerrecht - Kryptovermögen vererben

Erbrechtliche Ausgangslage - Digitaler Nachlass

Technische Zuordnung und Rechtsübergang

Drohende Fallstricke und mögliche Schwierigkeiten

Handlungsempfehlungen - Vermögen in Kryptowährungen sicher vererben

Erbschaftsteuerrecht - Hinweise zur Erbschaftsteuer bei Kryptowährungen

Vermögensnachfolge Bitcoin & Co - Anwalt & Steuerberater Kryptowährungen

Die professionelle Investition in kryptographische Währungen setzt fundierte Kenntnisse des Erb- und Steuerrechts voraus. Nur durch eine vorausschauende Planung lässt sich vermeiden, dass der erfreuliche Wertzuwachs Ihres Kryptovermögens im Zuge der erbrechtlichen Vermögensübertragung durch den steuerlichen Zugriff des Fiskus aufgezehrt wird.

Als Rechtsanwälte und Steuerberater stehen wir Ihnen kompetent bei sämtlichen Fragen rund um kryptographische Vermögenswerte zur Seite. Auf diesem speziellen und noch recht jungen Beratungsfeld haben wir in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich beraten. Von unserer besonderen Expertise auf dem Gebiet der Kryptowährungen zeugen zudem verschiedentliche Veröffentlichungen in der juristischen Fachliteratur. Im Zuge dieser praktischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten konnten wir uns einen reichhaltigen Erfahrungsschatz aneignen, den wir sehr gerne auch zu Ihren finanziellen Gunsten heben. Sprechen Sie uns gerne an!

Leistungen

  • Beratung zur erbrechtlichen Vermögensnachfolge Ihres Kryptoguthabens
  • Ertrag- und erbschaftsteuerliche Beratung zur steuereffizienten Gestaltung Ihrer kryptographischen Vermögensanlage
  • Erstellung von Einkommen- und Erbschaftsteuererklärungen
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht
  • Erstellung von Gutachten im Zusammenhang mit Kryptowährungen
  • Strafverteidigung beim Vorwurf der Steuerhinterziehung während des gesamten Ermittlungsverfahrens und im Strafprozess, inklusive Beratung zur strafbefreienden Selbstanzeige und Durchführung einer tatsächlichen Verständigung mit der Steuerfahndung
  • Kryptowährungen und Wegzugsbesteuerung (§ 2 AStG)

Vorteile

  • Fachübergreifende Kompetenzen bei erbrechtlicher Gestaltung, Steuergestaltung, Steuerrecht und Steuerstrafrecht
  • Spezialisierte Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht
  • Langjährige Erfahrung als Steuerstrafverteidiger, wodurch ein kompetenter Umgang mit den Ermittlungsbehörden und den Strafgerichten gewährleistet wird
  • Vortragstätigkeit im Bereich Kryptowährungen
  • Vollumfängliche Sachkenntnis in der gesamten Materie der Kryptowährungen durch praktische Beratung verschiedener Mandanten und Vortragstätigkeiten in diesem Bereich
  • Aktueller Wissensstand hinsichtlich der Entwicklung von Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und Erlassen der Finanzverwaltung


LHP Rechtsanwälte & Steuerberater publizieren regelmäßig zu den Themen Kryptowährungen und Steuern sowie Steuerrecht:

  • Beyer, Einkünfte aus Bitcoins: Ermittlungen durch Sammelauskunftsersuchen?, NWB 2018, 999 ff.
  • Heuel/Matthey, Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privatvermögen, NWB 15/2018, 1037 ff.
  • Heuel/Matthey, Im Privatvermögen gehaltene Kryptowährungen I – Ertragsteuerliche Beleuchtung von Verkauf, Tausch und Schürfen von virtuellen Währungen, EStB 2018, 263 ff.
  • Heuel/Matthey, Im Privatvermögen gehaltene Kryptowährungen (II) - Spezialfälle und Abgrenzungskriterien zur Gewerblichkeit, EStB 2018, 300 ff.
  • Heuel/Matthey, Im Betriebsvermögen gehaltene Kryptowährungen, EStB 2018, 342 ff.

Empfehlenswert ist auch die Facebookgruppe „Kryptowährungen und Steuern“ des Kollegen StB Christian Densch.

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