Bitcoins und andere kryptographische Währungen erfreuen sich als innovative Anlageform bei vielen unserer Mandanten einer stetig wachsenden Beliebtheit. Die Beweggründe, sich in dieser neuartigen Anlageform zu engagieren, können dabei völlig verschieden sein; ganz gleich jedoch, ob Sie die Investition als Spekulation auf einen rasant ansteigenden Wertzuwachs oder aber als Möglichkeit zur wertstabilen Vermögenssicherung sehen, sollten Sie sich mit einigen wichtigen Aspekten vertraut machen, die es in erbschaftsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht zu beachten gilt.
Da es der Gesetzgeber bislang in weiten Teilen versäumt hat, die bestehenden Vorschriften an die Besonderheiten dieser noch recht jungen Anlageform anzupassen und dadurch die gesetzlichen Regelungen in das digitale Zeitalter zu befördern, begegnet die rechtssichere Beurteilung von Kryptowährungen derzeit noch mancherlei Problemen. Vor diesem Hintergrund ist es kaum verwunderlich, dass diese so entstehende Rechtsunsicherheit bei vielen Steuerpflichtigen und deren Beratern leider allzu oft zu Missverständnissen führt, aus denen sich nachteilige Rechtsfolgen – schlimmstenfalls sogar steuerstrafrechtliche Konsequenzen – ergeben können.
Auf welche Aspekte Sie in diesem Zusammenhang zu achten haben, hängt ganz entscheidend von der zeitlichen Phase ab, in der sich Ihre Investition befindet: Während im Zeitpunkt des Erwerbs und der Veräußerung Ihrer kryptographischen Anlage vor allem ertragsteuerliche Aspekte zu bedenken sind, spielen im Zeitpunkt der Vermögensnachfolge demgegenüber erbrechtliche und erbschaftsteuerrechtliche Überlegungen eine besondere Rolle.
Die professionelle Investition in kryptographische Währungen setzt fundierte Kenntnisse des Erb- und Steuerrechts voraus. Nur durch eine vorausschauende Planung lässt sich vermeiden, dass der erfreuliche Wertzuwachs Ihres Kryptovermögens im Zuge der erbrechtlichen Vermögensübertragung durch den steuerlichen Zugriff des Fiskus aufgezehrt wird.
Als Rechtsanwälte und Steuerberater stehen wir Ihnen kompetent bei sämtlichen Fragen rund um kryptographische Vermögenswerte zur Seite. Auf diesem speziellen und noch recht jungen Beratungsfeld haben wir in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich beraten. Von unserer besonderen Expertise auf dem Gebiet der Kryptowährungen zeugen zudem verschiedentliche Veröffentlichungen in der juristischen Fachliteratur. Im Zuge dieser praktischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten konnten wir uns einen reichhaltigen Erfahrungsschatz aneignen, den wir sehr gerne auch zu Ihren finanziellen Gunsten heben. Sprechen Sie uns gerne an!
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