Banken und Kryptobörsen erfragen in letzter Zeit vermehrt bei ihren Kunden die Herkunft der Mittel, um Ein- und Auszahlungen in Fiatgeld (Euro, Dollar oder anderen offiziellen Währungen) auf den Konten des Kunden nachvollziehen zu können. Die Nachfragen häufen sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Auscashen von Kryptowährungen. Hintergrund dieser Anfragen sind Geldwäschepräventionsvorschriften.
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Banken sowie Dienstleister, die den Umtausch von Kryptowährungen in FIAT-Währungen und umgekehrt ermöglichen, zur unverzüglichen Abgabe einer Geldwäscheverdachtsmeldung verpflichtet, wenn der Verdacht besteht, dass
Die Höhe der Transaktion bzw. der Wert der Kryptowährung sind in diesem Zusammenhang nicht von entscheidender Bedeutung. Geldwäscheverdachtsmitteilung können bereits bei kleineren Einzelsummen ausgelöst werden.
Zuständige Stelle für die Entgegennahme der Geldwäscheverdachtsmitteilungen ist die Financial Intelligence Unit (FIU). Diese gibt die Meldungen sodann weiter an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft bzw. das örtlich zuständige Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung. Die Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörde schreiben den jeweiligen Betroffenen an und erbitten Auskunft. Häufig werden auch (steuer-)strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegenüber Betroffenen eingeleitet.
Ergeht eine Geldwäscheverdachtsmitteilung erfolgt in der Regel eine Kontensperrung durch die Bank. Die Behörde kann darüber hinaus ein strafrechtliches Verfahren aufgrund des Geldwäscheverdachts einleiten!
Um Geldwäscheverdachtsmitteilungen und Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden zu vermeiden, bietet es sich an,
Eine vollständige und rechtssichere Aufarbeitung aller Kryptodaten ist die Voraussetzung für einen validen Herkunftsnachweis. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und vollständigen Aufarbeitung aller relevanten Daten und beraten zu Risiken hinsichtlich steuerlicher und strafrechtlicher Folgen beim Verdacht auf Geldwäsche mit Kryptowährungen. Nicht immer bedarf es eine vollständigen Herkunftsnachweises, vielen Mandanten geht es lediglich um eine Vermögensbestätigung als Nachweis ihres Kryptovermögens zur Meldung bzw. Vorlage bei Banken oder Behörden.
Wir erstellen sogenannte Herkunftsnachweise und vertreten Sie im Einspruchs- und im finanzgerichtlichen Verfahren sowie gegenüber Strafverfolgungsbehörden.
Wir bieten als Rechtsanwälte, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht in Köln eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Strafrechts. Jeder unserer Rechtsanwälte verfügt über eine Doppelqualifikation, einige von ihnen waren viele Jahre lang selbst Finanzbeamte. Sie haben stets einen kompetenten Ansprechpartner für Fragen und werden jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens unaufgefordert informiert.
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