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Konfliktlösung und Prozessführung

Obgleich wir im Interesse unserer Mandanten stets darauf bedacht sind, Streitigkeiten von vornherein - etwa durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung - zu vermeiden bzw. vorhandene Konflikte außergerichtlich und einvernehmlich - etwa durch Mediation - beizulegen, scheuen wir vor gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht zurück. Mitunter ist die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zur effizienten Durchsetzung bestehender Ansprüche unerlässlich.

Im Vorfeld einer Prozessaufnahme sind jedoch die für und wider den Prozess sprechenden Argumente unter besonderer Beachtung des mit einem Prozess einhergehenden Kostenrisikos gegeneinander abzuwägen. Nur wenn sich der Prozess nach Maßgabe des Vorstehenden als zweckmäßig und erfolgsversprechend erweist, raten wir unseren Mandanten zu dessen Aufnahme. Der Erfolg im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist - anders als der Volksmund glaubhaft machen möchte - sowohl plan- als auch steuerbar. Es ist mithin keineswegs so, dass man sich vor Gericht und auf hoher See allein in Gottes Hand befände. Eine erfolgreiche Prozessführung beschränkt sich jedoch nicht allein auf die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlungstermine. Neben einem souveränen Auftreten im Gerichtssaal ist das Erstellen nachvollziehbarer, wohl strukturierter und übersichtlich gegliederter Schriftsätze für eine erfolgreiche Prozessführung unerlässlich. Letztere erfordert mithin neben exzellenten Rechtskenntnissen auch besondere analytische, psychologische und rhetorische Fähigkeiten.

Aspekte des Prozessrechtes und außergerichtliche Konfliktlösungen

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