Auch Österreich wird ab 2016 am neuen globalen Standard für den Informationsaustausch teilnehmen. LHP Rechtsanwälte bieten Rechtsberatung und informieren zu aktuellen Entwicklungen.
Österreich hatte bis zuletzt sein Bankgeheimnis solange wie möglich schützen wollen. Der internationale politische Druck war zu stark geworden, so dass Österreich sich dem neuen globalen Standard für den Informationsaustausch im Bereich Kapitaleinkünften (AIA) nicht länger entziehen konnte. Damit haben sich nun alle EU-Staaten zur Anwendung des neuen globalen Standards verpflichtet, welcher von mehr als 90 Staaten getragen wird.
Die anonyme Quellensteuer als Privileg Österreichs als Unikum in der EU und wie Österreich sich ausgehend von der Erklärung im März 2014, den internationalen Auskunftsstandard anzuwenden, hinsichtlich der Umsetzung des Informationsaustausches entwickeln wird.
Bis zum Inkrafttreten der beschlossenen Neuregelungen wird Österreich das bestehende Quellensteuersystem anwenden.
Die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches in nationales Recht in Österreich (in nationalen Gesetzen wie z.B. EU-Amtshilfegesetz, Amtshilfedurchführungsgesetz oder Bankwesensgesetz) bedeutet das Ende des Bankgeheimnisses für Konten in Österreich. Dies gilt für alle Personen, die in EU-Staaten oder sonstigen Drittstaaten ansässig sind, die den neuen globalen Auskunftsstandard AIA anwenden.
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